Komma bei Infinitivgruppen

Heute möchte ich ein Thema behandeln, das für sehr viele Kommafehler sorgt, auch in renommierten Zeitungen und Zeitschriften. Gleich vorweg: Eine Infinitivgruppe liegt vor, wenn ein Satz einen Infinitiv (also die „Nennform“) und das Wörtchen zu davor enthält.

Die neue Rechtschreibung besagt, dass bei Sätzen mit Infinitivgruppen das Komma nur noch in drei Fällen obligatorisch ist – und zwar in den folgenden:

Fall 1: Die Infinitivgruppe wird mit als, [an]statt, außer, ohne oder um eingeleitet:
Er konnte nichts Besseres tun, als zu verreisen.
Ohne zu zögern, kaufte ich die Kamera.

Fall 2: Die Infinitivgruppe hängt von einem Substantiv im übergeordneten Satz ab:
Sie fasste den Gedanken, den Arbeitsplatz zu wechseln.
Er hat den Wunsch, seine handwerklichen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.
Der Dieb unternahm einen letzten Versuch, den Tresor zu knacken.

Fall 3: Die Infinitivgruppe wird durch ein hinweisendes Wort angekündigt oder wieder aufgenommen:
Hier bin ich dafür, sofort abzustimmen.
Anita liebt es, lange zu schlafen.

In allen anderen Fällen ist die Kommasetzung freigestellt:
Er versprach[,] den Text zu lernen.
Er hatte versprochen[,] die Blumen zu gießen.

Das gilt natürlich auch für längere Sätze – hier können Sie ein Komma setzen oder auch nicht:
Sie überlegt nach Australien oder vielleicht auch in die USA oder eventuell nach Kanada auszuwandern.
Sie überlegt, nach Australien oder vielleicht auch in die USA oder eventuell nach Kanada auszuwandern.