Kommasetzung bei „d.h.“
D.h. ist ja bekanntlich die Abkürzung von das heißt. Was die Kommasetzung betrifft, ist diese Abkürzung eine häufige Fehlerquelle.
Hier die wichtigsten Regeln im Überblick:
Vor d.h. steht immer ein Komma: Morgen, d.h. am 3. Oktober.
Direkt nach d.h. steht nur dann ein Komma, wenn ein Nebensatz (mit eigenem Verb) eingeleitet wird:
Ich kündige, d.h., ich höre zum Monatsletzten mit meiner Tätigkeit auf.
Direkt nach d.h. steht kein Komma, wenn ein erläuternder Satzteil ohne eigenes Verb folgt:
Ich kündige morgen, d.h. zum Monatsletzten.
Einschübe, die mit d.h. eingeleitet werden, muss man mit Kommas abtrennen:
Ich werde morgen, d.h. zum Monatsletzten, kündigen.