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Zweifelsfälle bei der Substantivierung von Infinitiven
Geschrieben am 22. Januar 2010 2 KommentareEin langer Titel für ein wichtiges Thema: Nachdem ich kürzlich Allgemeines über die Substantivierung von Infinitiven und Adjektiven berichtet habe, möchte ich mich heute ein paar Zweifelsfällen zuwenden, zumal in der Facebook-Newsgroup “Gute Rechtschreibung” einige Fragen dazu aufgetaucht sind.
Wenn Infinitive in einem Satz ohne Artikel oder ohne nähere Bestimmung auftauchen, ist es oft nicht klar, ob es sich um einen verbalen Infinitiv (mit Kleinschreibung) oder um einen substantivierten Infinitiv (mit Großschreibung) handelt. In solchen Fällen ist sowohl die Großschreibung als auch die Kleinschreibung erlaubt. Beispiele:
Ich finde, dass schlafen gut für die Gesundheit ist.
Ich finde, dass Schlafen gut für die Gesundheit ist. [gemeint: das Schlafen]Jeder weiß, dass geben seliger ist als nehmen.
Jeder weiß, dass Geben seliger ist als Nehmen. [gemeint: das Geben und das Nehmen]Werden die substantivierten Infinitive aber als illustrierende Beispiele zu einem substantivischen Bezugswort verwendet, gilt nur die Großschreibung:
Zu den Aufgaben einer Pilotin gehören Starten, Fliegen und Landen.Infinitive, die direkt von Modalverben (also wollen, dürfen, können, müssen, sollen, mögen) abhängen, werden immer kleingeschrieben:
Ich will endlich schlafen.
Du sollst nicht töten.
Er muss lernen.Oft wird der Fehler gemacht, dass verbale Infinitive, also “normale” Infinitive, bei denen nichts auf eine substantivische Verwendung schließen lässt, großgeschrieben werden. Die folgenden Beispiele sind falsch und die Kleinschreibung des Infinitivs ist korrekt:
* Hier gibt es nichts zu Sehen.
* Bitte bald Zurückrufen!
* Es wird ersucht, das Fenster zu Schließen.Generell kann man sich merken, dass zu + Infinitiv immer kleingeschrieben wird; es sei denn, ein Artikel gesellt sich zum zu und wird zu zum:
Es ist zum Heulen.
Groß-/Kleinschreibung Infinitiv mit zu, Substantivierung nach Modalverben, Substantivierung von Infinitiven, verbaler InfinitivWenn Sie meine Beiträge gut finden und der Meinung sind, dass kostenlos zur Verfügung gestellter, qualitativ hochwertiger Content honoriert werden soll, können Sie per Mausklick über Flattr einen kleinen Beitrag in meine Serverkasse fließen lassen. Vielen Dank dafür! Für weitere Informationen klicken Sie hier ...
Antworten zu “Zweifelsfälle bei der Substantivierung von Infinitiven”

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Liebe Frau Jenner
Was ist richtig: Frühere Ausweise werden durch den vorliegenden ersetzt. Oder sollte den Vorliegenden doch gross geschrieben werden?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe und herzliche Grüsse aus der Schweiz.
André
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André 29. Juli 2010 um 16:03