Wer aufzählt, muss Kommas setzen

Weil es so schön ist, machen wir heute gleich weiter mit der Kommasetzung. Schließlich ist sie ein wahrer Dauerbrenner, auch unter Sprachprofis.

Eine der wichtigsten Fragen bei der Kommasetzung ist die, ob eine Aufzählung vorliegt oder nicht. Das kann, wie in meinem vorletzten Beitrag beschrieben, oft ganz schön knifflig sein. Und manchmal auch ganz schön makaber.

In den Fällen, die ich unten behandeln werde, ist die Aufzählung vergleichsweise offensichtlich, auch wenn man/frau eine Aufzählung oft spontan mit Substantiven (Zimmer, Küche, Kabinett) oder Adjektiven (quadratisch, praktisch, gut) in Verbindung bringt. Eine Aufzählung kann allerdings auch aus Wortgruppen, Infinitivgruppen und zusammengezogenen Sätzen bestehen.

Die Regel ist immer die gleiche: Zwischen den aufgezählten Elementen muss ein Komma stehen, außer bei Verbindung durch und, oder, sowie, wie, sowohl/als auch, weder/noch (siehe dazu auch meinen Eintrag zu den Komma-Klassikern):

Wortgruppen:
In Chile herrschen große Zerstörung, viel Hilflosigkeit und endlose Verzweiflung.
Er arbeitete mal als Kellner, mal als Chauffeur, mal als Fahrradbote.

Infinitivgruppen oder Partizipgruppen:
Im Urlaub plane ich zu dösen, zu lesen, zu genießen.
Die Gruppe kehrte zitternd, frierend und erschöpft heim.

Zusammengezogene Sätze (das sind Sätze, die ein Satzglied gemeinsam haben, das aber nur einmal genannt wird):
Sie schreibt Prosa, er Lyrik, die Mutter Theaterstücke. (das gemeinsame Satzglied hier ist schreibt)
Ich gehe ins Theater, sehe mir eine Ausstellung an und besuche danach ein Konzert. (das gemeinsame Satzglied hier ist ich)