Tipps von der Deutsch-Expertin
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  • FAQ oder FAQs? AGB oder AGBs?

    Geschrieben am 15. Mai 2010 Dagmar Jenner 6 Kommentare

    Nach einer arbeitsbedingten Sendepause melde ich mich mit einem kniffligen Thema zurück. Die Anregung dafür stammt von einem fleißigen Blog-Leser – vielen Dank schon mal dafür! Die Frage lautete: Wie schreibt man die Abkürzungen von “Allgemeine Geschäftsbedingungen” und “Frequently asked questions”?

    Eine sehr gute Frage, deren Beantwortung einiges an Recherche im Duden verlangt.
    In erster Linie steht dort zu lesen (unter “Plural” in Band 9), dass das Plural-s häufig bei Abkürzungen steht, die nicht auf -s enden, obwohl dieses drangehängte s dort nicht notwendig ist. Als Beispiel wird angeführt:

    die Pkws (neben: die Pkw), auch wenn es ausgeschrieben Personenkraftwagen und nicht Personenkraftwagens heißt.

    Im Eintrag “Abkürzungen” wird dann auch das Beispiel die AGs geliefert, wobei auch da in der ausgesprochenen Variante nirgends ein finales s zu finden ist. Schließlich heißt es die Aktiengesellschaften und nicht die Aktiengesellschafts. Laut Duden ist aber *die AGen nicht möglich (auch wenn es logischer wäre). Das ist zwar einigermaßen paradox, aber andererseits sehr gut eingebürgert. Analog gilt dann, auch wenn im Duden nicht explizit angeführt, der Fall mit den AGB, die auch AGBs heißen dürfen. Ebenso verhält es sich bei WG und WGs, wobei es bei femininen Wörtern angesichts Verwechslungsgefahr von Singular und Plural besonders empfehlenswert ist, das Plural-s zu setzen.

    Zu den “Frequently asked questions” schreibt der Duden in einem analogen Fall: “Abkürzungen, die auf Zischlaute enden, bleiben stets unverändert.” Als Beispiel wird 50 PS angeführt. Da questions auch auf einen Zischlaut endet, lautet die korrekte Abkürzung FAQ.

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    Antworten zu “FAQ oder FAQs? AGB oder AGBs?” RSS Icon

    • Hermann Spraul

      Für mich ist es nach einigem Abwägen eine eindeutige Sache. FAQ und AGB sind stets ohne Plural-s zu schreiben, weil sich diese Wörter immer bereits im Plural befinden.
      Zur Verdeutlichung: Für beide Wörter, also auch die Abkkürzungen derselben, gibt es in der praktischen Anwendung definitiv KEIN Singular. Die Einzahl für diese Begriffe würde sich selbst widersprechen: Eine einzelne allgemeine Geschäftsbedingung? (gibts nicht), nur eine einzelne “häufig gestellte Frage” (gibts nicht) bzw. dann wäre die praktische Anwendung dieses Kürzels Unsinn.
      Also in den überwiegenden praktischen und denkbaren Fällen erübrigt sich dadurch das Anhängen eines Plural-s, denke ich.
      Empfiehlt man es trotzdem bzw. schreibt es vor, dann können wir künftig auch entgegen der Vernunft Pleonasmen praktisch regelmäßig anwenden: schwarzer Neger (pardon!), weißer Schimmel. Solche Begriffe sind ebenfalls Unsinn und werden nicht dadurch automatisch richtig, weil es immer noch viele Menschen so schreiben.
      Nur in dem besonderen Fall, wo die spezifischen AGB mehrer Firmen gemeint sind, wäre ein “AGBs” als Abkürzung zumindest denkbar. Trotzdem ist das mehr Theorie als praxisorientiert. Ich würde in diesem exotisch seltenen Fall den Begriff ausschreiben.
      Texte sollen doch primär eindeutig zu verstehen sein, also etwas aussagen und nicht neue Rätsel aufgeben. Ist der Versuch sinnvoll, etwas Eindeutiges noch eindeutiger zu machen?

      Für die Anwendung eines Plural-s bei AGB oder AVB sehe ich (und auch Duden) hingegen keine Veranlassung oder einen Sinn.
      Daher ist es die berühmte “Ausnahme von der Regel” und zwar für Wörter, die “im angesprochenen Fall” wirklich nur im Plural existieren.
      In mehreren Jahrzehnten praktischem Umgang mit AVB und AGB ist mir nicht ein einziger Fall bekannt, in dem man von einer einzelnen “Geschäftsbedingung” oder “Versicherungsbedingung” sprechen kann.
      Ich bin jedoch flexibel und lasse mich gerne unter Angabe der Quelle auch vom Gegenteil überzeugen.
      Wäre eine einzelne “Allgemeine Geschäftsbedingung” oder eine einzelne “Allgemeine Versicherungsbedingung” der Fall, bräuchte man dies nicht explizit zu erwähnen, sondern würde diese als abgeschlossene Aussage schreiben und fertig.

      Reden wir allerdings von “Bedingungen”, also Voraussetzungen, dann werden diese überwiegend in Form eines “Bedingungswerks” angehängt. Das ist die gängige Praxis. Und für diesen Fall erübrigt sich ein zusätzliches Markieren per Plural-s.

      Der Duden sieht das wohl ebenso:

      http://www.duden-downloadshop.de/agb
      und
      http://www.duden.de/deutsche_sprache/index.php?nid=88
      (ganz unten!)

    • Hm… Da es ja eigentlich ‘Pferdestärken’ heißt, und dieses Wort nicht mit einem Zischlaut endet wie ‘questions’, leuchtet mir die Regel nicht so ganz ein…

    • ‘questions’ meinte ich natürlich…

    • Ja, guter Punkt. Letztlich ein Denkfehler von mir. Denn: Der Duden schreibt, dass die Abkürzung (nicht das ursprüngliche Wort) auf einen Zischlaut enden muss, was bei PS sehr wohl der Fall ist. Bei “frequently asked questions” wiederum endet zwar das Wort auf Zischlaut, aber nicht die Abkürzung FAQ.

      Danke fürs aufmerksame Lesen und Mitdenken!

      LG
      Dagmar

    • Das würde also bedeuten, dass die korrekte Schreibweise doch “FAQs” wäre. Die diesbezügliche Argumentation des Kollegen Spraul ist unzutreffend, da nichts dagegen spricht, von FAQ in der Einzahl zu schreiben - beispielsweise in einer Aufzählung:

      frequently asked question number 1, FAQ number 2 usw.

      Ich bleibe daher bei “FAQs” als Mehrzahlform.

      Pleonasmen sind übrigens nicht “Unsinn” oder unrichtig, sie sind grammatikalsich einwandfrei und ein Stilmittel, dessen Wertung vom subjektiven Geschmack des/der RezipientIn abhängt. Bei dem geschmacklosen Beispiel, das Kollegen Spraul dazu eingefallen ist, wundert mich allerdings nicht besonders, dass er sich über Stil und dergleichen keine Gedanken macht.

    • AGB oder AGBs, wie heißt es richtig?

      Eine Frage über die es im Internet viele verschiedene Meinungen gibt.
      Warum eigentlich? Deutsche Orthografie ist doch ganz einfach, wenn
      man ihre Regeln einfach konsequent anwendet.

      “Die Bedingungen” sind feminin und der letzte Buchstabe der Abkürzung
      “B” ist kein S- oder Zischlaut. Daher wird der Plural von AGB immer mit
      Plural-s gebildet um ihn eindeutig vom Singular unterscheiden zu können.

      Der Denkfehler über den viele stolpern ist einfach der, dass “Bedingungen”
      ja schon eine Mehrzahl sind und eine Sammlung oder Konvolut umschreibt.

      Richtig heißt es daher:
      “Die AGB (Sammlung) einer einzelnen, speziellen Internetseite” und
      “Die AGBs (Sammlungen) mehrerer, unterschiedlicher Internetseiten”.

      Bei FAQ und FAQs verhält es sich genau so.


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