Tipps von der Deutsch-Expertin
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  • Zitieren, aber richtig

    Geschrieben am 9. September 2010 Dagmar Jenner 8 Kommentare

    Heute schrieb ich auf der Facebook-Seite “Gute Rechtschreibung” Folgendes: Gestern auf einer Mülltonne in Wien gesehen: “Ganz Wien ist clean”.

    An dieser Stelle bietet es sich an, sich ein paar Gedanken über die richtige Kombination von Anführungszeichen und anderen Satzzeichen zu machen. Gleich vorweg: Die oben stehende Variante ist falsch.

    Wenn ein (Werk-)Titel, ein Spruch, eine Redewendung etc. zitiert wird und der so genannte Begleitsatz mit einem Punkt endet, fällt der Punkt der Anfügung weg und nur derjenige des Begleitsatzes wird angeschrieben:

    Der Ober ärgerte sich über sein kritisches “Der Wein schmeckt nach Essig”.

    Anders verhält es sich, wenn die zitierte Anfügung mit einem Ruf- oder Fragezeichen endet. In diesem Fall kommt der abschließende Punkt des Begleitsatzes noch dazu:

    Mein Lieblingsspiel ist “Fang den Hut!”.
    Ich lese gerade Bölls Roman “Wo warst du, Adam?”.

    Wenn aber ein Doppelpunkt vor der zitierten Anfügung steht und der Satz mit der Anfügung endet, muss das Satzschlusszeichen innerhalb der Anführungszeichen stehen.

    Es müsste also folgendermaßen heißen:
    Gestern auf einer Mülltonne in Wien gesehen: “Ganz Wien ist clean.”

    Der abschließende Punkt des Begleitsatzes entfällt allerdings, wenn die in Anführungszeichen stehende Anfügung mit einem Ruf- oder Fragezeichen endet:

    Sie rief: “Achtung!”
    Ein bekanntes Sprichwort lautet: “Eile mit Weile!”

    Noch ein bisschen schwieriger wird’s bei der wörtlichen Wiedergabe. Mehr dazu in Kürze.

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    Antworten zu “Zitieren, aber richtig” RSS Icon

    • Liebe Dagmar,

      ich habe mal eine Frage zu den typografischen Anführungzeichen:

      Du schreibst “Ganz Wien ist clean”.
      In Deutschland schreibe ich allerdings „Ganz Wien ist clean“.

      Ist Dein Setzen der Anführungzeichen eine typisch österreichische Variante oder dem Blogsystem geschuldet?

      Gruß, Steffen.

    • Hallo Steffen,

      klarer Fall von WordPress.

      LG
      Dagmar

    • Kleine Verständnisfrage: Wo ist denn der Unterschied zwischen “Wenn aber ein Doppelpunkt vor der zitierten Anfügung steht und der Satz mit der Anfügung endet, muss das Satzschlusszeichen innerhalb der Anführungszeichen stehen.” und “Der abschließende Punkt des Beleitsatzes entfällt allerdings, wenn die in Anführungszeichen stehende Anfügung mit einem Ruf- oder Fragezeichen endet”? Ich meine, Ruf- und Fragezeichen sind doch auch Satzschlusszeichen, wo liegt also der Unterschied zwischen den beiden Aussagen? *reichlichverwirrtist*

    • Hallo Ben,

      ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass du nicht verstehst, was ich hier meine. Aus dem Beispiel geht doch ganz klar hervor, dass es sich um den Punkt als Satzschlusszeichen handelt.

      Schöne Grüße
      Dagmar

    • Da ist ein “Beleitsatz” im Text. Ansonsten ein guter und interessanter Beitrag. Über dieses Thema hatte ich mir noch keine Gedanken gemacht.

      A.S.

    • Danke; ist korrigiert.

      Schöne Grüße
      Dagmar

    • Naja, da ist aber eine Frage offen:
      Zwischen Anführungszeichen steht das Zitat. Die Anführungszeichen weisen – vereinfacht gesagt – darauf hin, dass das Zitat auch genau in dieser Form “mit Punkt und Beistrich” (wie man in Österreich gerne sagt) wiedergegeben ist. Im konkreten Fall enthält das Zitat aber kein Satzzeichen, ist also kein vollständiger (Teil-)Satz, sondern eine “Wendung”. In diesem Fall (wie auch bei meinem vorstehenden Einzelwort) steht aber der Punkt NACH dem Ausführungszeichen (R 7.3.3 Österrreichisches Wörterbuch).
      LG K.

    • Roland Ziegler

      Hallo, ich bin anderer Meinung. Es gibt keine Regel, welche besagt, dass man vollständig zitieren muss. Ich nehme an, auf Ihrer Mülltonne steht: “Ganz Wien ist clean.” Dann gibt es folgende Möglichkeiten, wie ich das zitieren kann:

      Ich zitiere “Ganz Wien ist clean.” mit Satzzeichen.
      Ich zitiere “Ganz Wien ist clean” ohne Satzzeichen.

      Beides ist möglich. Im ersten Fall zitiere ich vollständig, im zweiten unvollständig.


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