Wie besprochen …

dog on the phone talkingHeute sehen wir uns ein paar Formulierungen an, die besonders in geschäftlicher Korrespondenz oft vorkommen. Beispiel: Eine potenzielle Kundin ruft mich an, ersucht mich um ein Angebot für eine bestimmte Dienstleistung (sagen wir eine Dolmetschung im Februar 2014), ich erstelle das Angebot und sende es ihr.

Im Text meines E-Mails (ja, das E-Mail in Österreich!) würde dann in etwa Folgendes stehen:

Vielen Dank für das nette Telefonat vorhin! Wie besprochen, darf ich Ihnen anbei mein Angebot und meine AGB übermitteln.

Genauso gut könnte ich aber auch folgendermaßen schreiben, also ohne Komma nach wie besprochen:

Vielen Dank für das nette Telefonat vorhin! Wie besprochen darf ich Ihnen anbei mein Angebot und meine AGB übermitteln.

Das Komma nach formelhaften Auslassungssätzen (also verkürzten Sätzen), die mit wie oder wenn beginnen, ist nämlich optional.

Weitere Beispiele:

Wie bereits gesagt (,) verhält sich die Sache anders.

Ich komme (,) wenn nötig (,) vorbei.

Beim zweiten Beispiel müssen wir natürlich zwei Kommas verwenden, sofern wir uns für die Kommasetzung entscheiden.

Wie bereits lange geplant (,) genieße ich jetzt meinen Samstag. Schönes Wochenende!