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Komma bei Infinitivgruppen

Heute möchte ich ein Thema behandeln, das für sehr viele Kommafehler sorgt, auch in renommierten Zeitungen und Zeitschriften. Gleich vorweg: Eine Infinitivgruppe liegt vor, wenn ein Satz einen Infinitiv (also die „Nennform“) und das Wörtchen zu davor enthält.

Die neue Rechtschreibung besagt, dass bei Sätzen mit Infinitivgruppen das Komma nur noch in drei Fällen obligatorisch ist – und zwar in den folgenden:

Fall 1: Die Infinitivgruppe wird mit als, [an]statt, außer, ohne oder um eingeleitet:
Er konnte nichts Besseres tun, als zu verreisen.
Ohne zu zögern, kaufte ich die Kamera.

Fall 2: Die Infinitivgruppe hängt von einem Substantiv im übergeordneten Satz ab:
Sie fasste den Gedanken, den Arbeitsplatz zu wechseln.
Er hat den Wunsch, seine handwerklichen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.
Der Dieb unternahm einen letzten Versuch, den Tresor zu knacken.

Fall 3: Die Infinitivgruppe wird durch ein hinweisendes Wort angekündigt oder wieder aufgenommen:
Hier bin ich dafür, sofort abzustimmen.
Anita liebt es, lange zu schlafen.

In allen anderen Fällen ist die Kommasetzung freigestellt:
Er versprach[,] den Text zu lernen.
Er hatte versprochen[,] die Blumen zu gießen.

Das gilt natürlich auch für längere Sätze – hier können Sie ein Komma setzen oder auch nicht:
Sie überlegt nach Australien oder vielleicht auch in die USA oder eventuell nach Kanada auszuwandern.
Sie überlegt, nach Australien oder vielleicht auch in die USA oder eventuell nach Kanada auszuwandern.

Masterclass Kommasetzung am 13. November 2019

Ich freue mich, eine, wie es auf Neudeutsch so schön heißt, Masterclass zum Thema Kommasetzung anbieten zu können. Es handelt sich um ein Webinar am 13. November 2019, das auch zeitversetzt angesehen werden kann. Zur Anmeldung bitte hier klicken. Das Webinar richtet sich an Sprachgourmets und die, die es noch werden möchten.

Trotz der durch die Rechtschreibreform gelockerten Regeln birgt die Kommasetzung im Deutschen auch für sehr erfahrene Sprachprofis etliche Herausforderungen. Ausgehend von einem vor der Masterclass zur Verfügung gestellten Übungsblatt werden wir im Kurs die grundlegenden Regeln der Kommasetzung im Überblick behandeln, um uns dann den komplexen Fällen zuzuwenden, etwa der Kommasetzung bei mehreren Adjektiven, Infinitivgruppen, Konjunktionen, adverbialen Bestimmungen, Appositionen etc. Da die Kommasetzung nach Gefühl sowie das Gießkannenprinzip keine zufriedenstellenden Ergebnisse liefern, werden wir uns gemeinsam die Regeln einprägen, um sie langfristig anwenden zu können und Übersetzungen mit tadelloser Zeichensetzung zu produzieren. Mit dem einen oder anderen Aha-Erlebnis darf gerechnet werden!

Übrigens: Wer nicht live dabei sein konnte, hat die Möglichkeit, im Nachhinein die Aufzeichnung zu erwerben. Einfach hier klicken.

Knifflige Kommafragen

Vor einiger Zeit erreichten mich zwei Kommafragen, die ich hier öffentlich behandeln möchte.

Konkret geht es um Infinitive mit zu, auch Infinitivgruppen genannt, über die ich bereits mehrfach geschrieben habe (etwa hier und  hier), in Verbindung mit und.

Ein Beispielsatz sah in etwa so aus:

Die Katzenmama ist zuversichtlich, ihre Blumen vor der Katze retten zu können(,) und reduziert ihre Wachsamkeit.

Wie die Klammern bereits andeuten, lautete die Frage, ob nach zu können ein Komma stehen muss. Das Entscheidende ist hier aber das Komma nach zuversichtlich: Es ist ein optionales Komma. Warum? Weil die Infinitivgruppe retten zu können weder mit einem Substantiv, einem hinweisenden Wort wie es noch einem der folgenden Wörter eingeleitet wird: um, ohne, statt, anstatt, außerals (nähere Ausführungen dazu siehe hier). Wenn es gesetzt wird, muss auch das zweite nach zu können gesetzt werden. Also entweder zwei Kommas oder gar keines. Die beiden möglichen Varianten lauten demnach:

Die Katzenmama ist zuversichtlich ihre Blumen vor der Katze retten zu können und reduziert ihre Wachsamkeit.

Die Katzenmama ist zuversichtlich, ihre Blumen vor der Katze retten zu können, und reduziert ihre Wachsamkeit.

Zweiter Satz:

Die Katze mobilisiert derzeit alle ihre Ressourcen, um ihr Verhalten zu ändern(,) und ihre Katzenmama glücklich zu machen.

Auch hier lautete die Frage, ob das eingeklammerte Komma stehen muss oder kann. Das erste Komma nach Ressourcen ist hier zwingend vorgesehen, weil sich die Infinitivgruppe auf dieses Substantiv bezieht. Das Komma nach zu ändern ist nicht korrekt, da es sich um eine Aufzählung mit und handelt. In diesem Fall besteht die Aufzählung nicht aus Substantiven oder etwa Hauptsätzen, sondern aus Infinitivgruppen (also Infinitiven mit zu).

Ich hoffe, ich habe diese kniffligen Fälle einleuchtend erklärt. Illustriert sind sie durch meine Haus- und Hofkatze Junia, die tatsächlich gerne an Blumen knabbert.

Hilfe, Auto zu Verkaufen!

Kürzlich begegnete mir ein Aushang in meinem Wohnhaus, auf dem stand:  *Auto zu Verkaufen.

Wäre ich daran interessiert, würde ich es dennoch nicht kaufen. Wir sehen: Rechtschreibfehler können richtig ins Geld gehen.

Auf die Gefahr hin, das Thema mit den Infinitiven überzustrapazieren, gehe ich heute nochmals darauf ein. Der Bedarf scheint vorhanden zu sein.

Es ist eigentlich relativ simpel: Infinitive, egal ob mit oder ohne zu, schreiben sich klein. Groß schreiben sich nur substantivierte Infinitive. Kann also sein, dass die autoverkaufende Person an das stilistisch wenig überzeugende, aber korrekte  Auto zum Verkaufen gedacht hat und deshalb *Auto zu Verkaufen geschrieben hat. Kann aber natürlich auch sein, dass sie gar keinen Gedanken an die Rechtschreibung verschwendet hat und einfach nur das Auto loswerden wollte.

Wie dem auch sei: Eine Substantivierung erkennen wir an einem vorangestellten Artikel, Präposition oder Attribut.

Artikel: Das Lernen macht ihm keinen Spaß.
Präposition: Alle Speisen auch zum Mitnehmen.
Attribut (Adjektive, Eigennamen, Pronomen etc.): Wildes Ballspielen ist verboten. Karls Lachen nervt.

Wenn diese Fälle nicht vorliegen, handelt es sich um einen regulären Infinitiv, der bitte immer kleingeschrieben wird:
Ich habe keine Lust zu lernen.
Hier gibt es einiges zu sehen.
Lasst uns tanzen!

Zur Frage der Kommasetzung bei Infinitivgruppen mit zu siehe bitte hier und hier.

Wer aufzählt, muss Kommas setzen

Weil es so schön ist, machen wir heute gleich weiter mit der Kommasetzung. Schließlich ist sie ein wahrer Dauerbrenner, auch unter Sprachprofis.

Eine der wichtigsten Fragen bei der Kommasetzung ist die, ob eine Aufzählung vorliegt oder nicht. Das kann, wie in meinem vorletzten Beitrag beschrieben, oft ganz schön knifflig sein. Und manchmal auch ganz schön makaber.

In den Fällen, die ich unten behandeln werde, ist die Aufzählung vergleichsweise offensichtlich, auch wenn man/frau eine Aufzählung oft spontan mit Substantiven (Zimmer, Küche, Kabinett) oder Adjektiven (quadratisch, praktisch, gut) in Verbindung bringt. Eine Aufzählung kann allerdings auch aus Wortgruppen, Infinitivgruppen und zusammengezogenen Sätzen bestehen.

Die Regel ist immer die gleiche: Zwischen den aufgezählten Elementen muss ein Komma stehen, außer bei Verbindung durch und, oder, sowie, wie, sowohl/als auch, weder/noch (siehe dazu auch meinen Eintrag zu den Komma-Klassikern):

Wortgruppen:
In Chile herrschen große Zerstörung, viel Hilflosigkeit und endlose Verzweiflung.
Er arbeitete mal als Kellner, mal als Chauffeur, mal als Fahrradbote.

Infinitivgruppen oder Partizipgruppen:
Im Urlaub plane ich zu dösen, zu lesen, zu genießen.
Die Gruppe kehrte zitternd, frierend und erschöpft heim.

Zusammengezogene Sätze (das sind Sätze, die ein Satzglied gemeinsam haben, das aber nur einmal genannt wird):
Sie schreibt Prosa, er Lyrik, die Mutter Theaterstücke. (das gemeinsame Satzglied hier ist schreibt)
Ich gehe ins Theater, sehe mir eine Ausstellung an und besuche danach ein Konzert. (das gemeinsame Satzglied hier ist ich)