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Zweifelsfälle beim Doppelpunkt
Geschrieben am 10. Juni 2011 2 KommentareGestern wurde der folgende Kommentar bei einem Beitrag zum Thema Groß- oder Kleinschreibung nach Doppelpunkt hinterlassen:
Die Duden-Regel 93 Punkt 2 besagt:
Nach einem Doppelpunkt kann groß- oder kleingeschrieben werden, wenn der folgende Satz (wie ein Teilsatz) auch mit Gedankenstrich oder Komma angeschlossen werden könnte.
Beispiel:
Das Haus, die Wirtschaftsgebäude, die Stallungen: Alles/alles war den Flammen zum Opfer gefallen.
(Denn man könnte auch schreiben: Das Haus, die Wirtschaftsgebäude, die Stallungen ‒ alles war den Flammen zum Opfer gefallen.)Muss man demnach z. B. in folgenden Sätzen die Kleinschreibung korrigieren?
Der Wutausbruch verkörpert seine Einstellung: die des Menschen, der alles hat und sich alles erlaubt.
Er verkörpert, was er auch predigt: den gütigen Menschen, der immer zu helfen bereit ist.Eine sehr gute Frage! Prinzipiell gilt natürlich die Grundregel, dass dann großgeschrieben werden muss, wenn nach dem Doppelpunkt ein vollständiger Satz steht. Aber es gibt eben Sonderfälle wie den oben beschriebenen. Allerdings wäre ein Gedankenstrich oder Komma in den beiden fraglichen Fällen nicht möglich, weshalb diese Ausnahmeregelung nicht zur Anwendung kommt.
Sehen wir uns die kniffligen Fälle einzeln an:
Der Wutausbruch verkörpert seine Einstellung: die des Menschen, der alles hat und sich alles erlaubt.
Meine werte Meinung dazu ist, dass es sich hier um eine Ellipse handelt, dass also ein Satzteil, nämlich Einstellung, eingespart und nicht wiederholt wird. Deshalb empfehle ich in diesem Fall die Kleinschreibung. Wie seht ihr das?Im Dudenband 9 („Richtiges und gutes Deutsch”) lese ich übrigens Folgendes:
Oft folgt auf einen Doppelpunkt ein Ausdruck, der kein vollständiger Satz mit Personalform ist oder der nur aus Nebensätzen besteht. Sieht man diesen Ausdruck als selbstständig an, so schreibt man ihn groß, sonst klein.Als Beispiel wird angeführt:
Vieles hat man ihm verziehen: dass er egozentrisch war und dass er Menschen verletzte, die ihm ihre Hilfe anboten.Das ist meiner Meinung nach auch die Überlegung, die auf den zweiten Satz anzuwenden ist:
Er verkörpert, was er auch predigt: den gütigen Menschen, der immer zu helfen bereit ist.Bin gespannt, ob es dazu abweichende Meinungen gibt. Auch wenn ich bei vielen Leserinnen die Sehnsucht nach strengen Regeln für alle orthografischen Fragen erlebe, finde ich es persönlich sehr angenehm, bei selten auftretenden Fragen ein wenig Entscheidungsspielraum zu haben.
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Anführungszeichen bei nachgestellter direkter Rede
Geschrieben am 23. September 2010 Keine KommentareNachdem meine Ausführungen vorgestern über die Platzierung von Satzzeichen bei vorangestellter direkter Rede auf Facebook für das eine oder andere Aha-Erlebnis gesorgt haben, liefere ich heute die Regel für die Zeichensetzung bei nachgestellter direkter Rede. Soweit ich weiß und es im Nachhinein nachvollziehen kann, hat sich mit der Reform bei dieser Regel nichts geändert.
Auch hier müssen wir unterscheiden, ob der Satz der direkten Rede mit einem Punkt oder mit einem Ruf- oder Fragezeichen endet.
Auf die Frage nach ihrem Alter sagte Eva: „Achtzehn.”
Wir sehen, dass der zur direkten Rede gehörige Punkt innerhalb der abschließenden Anführungszeichen stehen muss. Der Punkt des vorangehenden Satzes entfällt.
Anders verhält es sich, wenn der Satz vor der direkten Rede nach einem Ruf- oder Fragezeichen verlangt und der zitierte Satz nach einem Punkt. In diesem Fall werden Ruf- oder Fragezeichen des Rahmensatzes angeschrieben, während der Punkt der direkten Rede entfällt:
Hat sie gesagt: „Keine Ahnung”?
Lustig wird es, wenn sowohl der zitierte Satz als auch der davor ein Ruf- oder Fragezeichen verlangen. Dann bleiben nämlich alle Satzzeichen erhalten und das Ergebnis sieht beispielsweise so aus:
Ruf ihm doch zu: „Komm rüber!”!
Du kannst doch nicht fragen: „Was willst du?”! -
Anführungszeichen bei vorangestellter direkter Rede
Geschrieben am 21. September 2010 Keine KommentareVor kurzem habe ich mich in die Feinheiten der Verwendung der Anführungszeichen, insbesondere in Kombination mit anderen Satzzeichen, vertieft. Da gibt es eine Menge zu lernen und eine Menge zu wissen. Je nachdem, ob es sich um eine „Anführung“ oder eine direkte Rede handelt, wobei unterschieden werden muss, ob die direkte Rede dem Begleitsatz vor- oder nachgestellt ist etc. Ein weites Feld.
Sehen wir uns heute einen der häufigsten und auch gewöhnungsbedürftigsten Fälle an. In den unten stehenden Beispielen steht die direkte Rede am Anfang, gefolgt vom so genannten Begleitsatz.
Hat die direkte Rede einen Punkt, entfällt dieser. Nach dem abschließenden Anführungszeichen muss immer ein Komma stehen.
„Heute ist Dienstag“, sagte Regina.
Hat die direkte Rede ein Ruf- oder Fragezeichen, bleibt es erhalten. Auch hier muss nach dem abschließenden Anführungszeichen immer ein Komma stehen, was für ein etwas ungewöhnliches Schriftbild sorgt. Das liegt daran, dass diese Regelung neu ist:
„Hilfe!“, schrie sie.
„Wie spät ist es?“, fragte die Passantin. -
Zitieren, aber richtig
Geschrieben am 9. September 2010 8 KommentareHeute schrieb ich auf der Facebook-Seite “Gute Rechtschreibung” Folgendes: Gestern auf einer Mülltonne in Wien gesehen: “Ganz Wien ist clean”.
An dieser Stelle bietet es sich an, sich ein paar Gedanken über die richtige Kombination von Anführungszeichen und anderen Satzzeichen zu machen. Gleich vorweg: Die oben stehende Variante ist falsch.
Wenn ein (Werk-)Titel, ein Spruch, eine Redewendung etc. zitiert wird und der so genannte Begleitsatz mit einem Punkt endet, fällt der Punkt der Anfügung weg und nur derjenige des Begleitsatzes wird angeschrieben:
Der Ober ärgerte sich über sein kritisches “Der Wein schmeckt nach Essig”.
Anders verhält es sich, wenn die zitierte Anfügung mit einem Ruf- oder Fragezeichen endet. In diesem Fall kommt der abschließende Punkt des Begleitsatzes noch dazu:
Mein Lieblingsspiel ist “Fang den Hut!”.
Ich lese gerade Bölls Roman “Wo warst du, Adam?”.Wenn aber ein Doppelpunkt vor der zitierten Anfügung steht und der Satz mit der Anfügung endet, muss das Satzschlusszeichen innerhalb der Anführungszeichen stehen.
Es müsste also folgendermaßen heißen:
Gestern auf einer Mülltonne in Wien gesehen: “Ganz Wien ist clean.”Der abschließende Punkt des Begleitsatzes entfällt allerdings, wenn die in Anführungszeichen stehende Anfügung mit einem Ruf- oder Fragezeichen endet:
Sie rief: “Achtung!”
Ein bekanntes Sprichwort lautet: “Eile mit Weile!”Noch ein bisschen schwieriger wird’s bei der wörtlichen Wiedergabe. Mehr dazu in Kürze.
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Von Leerzeichen und Sonderzeichen
Geschrieben am 31. August 2010 1 KommentarVor wenigen Tagen tauchte die Frage auf, wie mit Sonderzeichen in Kombination mit Leerzeichen umzugehen sei. Die große Frage ist immer: mit oder ohne Leerzeichen? Diese Schwierigkeit taucht beim Schrägstrich auf, beim Plus- und Minuszeichen, beim Prozentzeichen etc. Wer den Duden konsultiert, hat oft die Qual der Wahl zwischen halben und ganzen Leerzeichen (mehr Infos zu den halben Leerzeichen bei den Kommentaren zu diesem Beitrag).
Beim Gradzeichen (+3 °C) hat laut Duden zwischen der Zahl und dem Gradzeichen ein “kleinerer Zwischenraum” (Festabstand) zu stehen, wobei sich fragt, ob damit ein halbes Leerzeichen gemeint ist. Gleichzeitig weist der Duden darauf hin, dass laut DIN 5008 ein ganzer Leerschritt zu setzen sei. Nun denn! Unumstritten scheint die Regel zu sein, nach der bei anderen Gradangaben das Gradzeichen ohne Zwischenraum an die Zahl angeschlossen wird: ein Winkel von 30°.
Wobei wir gleich bei den Plus- und Minuszeichen wären: Wenn es sich um Vorzeichen handelt, steht kein Zwischenraum (wie oben bei der Temperatur). Bei Rechenzeichen will der Duden einen “kleineren, festen” Zwischenraum und DIN 5008 wieder mal einen ganzen Leerschritt.
Ebenso verhält es sich beim Prozent- und Promillezeichen: Duden will einen kleinen Zwischenraum, DIN 5008 einen ganzen Leerschritt. Mühsam.
Einfacher wird’s beim Schrägstrich. Hier wird laut Duden im Allgemeinen kein Leerschritt angeschlagen. Die folgenden Beispiele werden angeführt:
Er begann sein Studium im Wintersemester 2000/2001.
Aktenzeichen c/XII/14
Ihr Zeichen: Dr/LsIch hoffe, damit sind alle Klarheiten beseitigt …
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Gehts dem Apostroph noch gut?
Geschrieben am 7. Mai 2010 Keine KommentareIch habe vor einiger Zeit nicht schlecht gestaunt, als ich bei der Lektüre des Duden-Bands 9 (”Richtiges und gutes Deutsch”) erfuhr, dass der Apostroph in bestimmten Fällen nicht mehr notwendig ist. Hier die Details:
Wird das Pronomen es mit Verb, Pronomen oder Konjunktion zusammengezogen, kann ein Apostroph stehen oder auch nicht.
Machen Sie sich’s gemütlich!
Machen Sie sichs gemütlich!Mir geht’s gut.
Mir gehts gut.Vielleicht ist die Lockerung dieser Regel als Gegensteuerungs-Versuch zum viel zitierten Deppenapostroph gedacht? Ich könnte mir vorstellen, dass dies zu einer noch ausgeprägteren Alles-geht-Einstellung (ha, schönes Kompositum!) führt.
Für Rechtschreib-Profis ist folgende Regel etwas lachhaft. Weniger Bewanderte haben ihre liebe Not damit:
Kein Apostroph steht bei den üblichen Verschmelzungen aus Präposition und Artikel:
ans, aufs, durchs, fürs, hinters, ins, übers, ums, unters, vors, vorm …
Bei unüblichen oder umgangssprachlichen Verschmelzungen sollte allerdings sehr wohl ein Apostroph stehen: Wir gehen in’n Zirkus. -
Von Gedankenstrichen und Leerzeichen
Geschrieben am 28. April 2010 12 KommentareAnlässlich des Vulkanausbruches wurde ja plötzlich sehr viel Zug gefahren. Vielleicht erreichte mich deshalb kürzlich per E-Mail die Frage, welche Schreibweise korrekt sei, diese:
die Strecke Bozen-Verona
oder diese:
die Strecke Bozen – Verona
Gute Frage! Auch ich hatte über eine ähnliche Frage lange nachgegrübelt und im Duden gesucht. Konkret ging es bei mir um die Verwendung von Leerzeichen bei Gedankenstrichen im Falle von Zeitangaben. Also die Wahl zwischen:
Die Behandlung dauert 55–60 Minuten und
Die Behandlung dauert 55 – 60 MinutenUm die Frage des Lesers zumindest vorab mal zum Teil zu beantworten: Es muss auf jeden Fall ein Gedankenstrich her. Die kniffligere Frage ist die nach den Leerzeichen.
Das Lustige daran ist, dass der Duden schreibt, dass kein Leerzeichen stehen darf, wodurch also beim obigen Zeitbeispiel nur die erste Variante richtig wäre. Gleichzeitig weist der Duden darauf hin, dass laut DIN 5008 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung) sowohl vor dem Gedankenstrich als auch danach ein Leerzeichen zu stehen hat. Nun muss also jede für sich selbst entscheiden, ob sie sich eher nach dem Duden oder nach einer Norm richten möchte. Prinzipiell liegt mir eher der Duden am Herzen, aber rein optisch gefällt mir die Leerzeichen-Variante besser. Wie geht es euch dabei?
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Wozu taugt der Gedankenstrich?
Geschrieben am 9. April 2010 3 KommentareWidmen wir uns heute einem Satzzeichen, das zunehmend in Vergessenheit gerät, obwohl es sehr schöne Möglichkeiten der Satzstrukturierung bietet. Willkommen in der Welt des Gedankenstrichs!
Laut Duden ist der Gedankenstrich ein “stärkeres” Satzzeichen als etwa Komma oder Doppelpunkt.
Der einfache Gedankenstrich wird etwa zur Signalisierung einer Pause, eines Gedankenwechsels mitten im Satz oder zur Verstärkung eines abschließenden Satzteils verwendet:
Warte mal – es fällt mir gleich ein.
Da hilft nur noch eins – sofort operieren!
Er sagte kurzfristig ab – einfach per E-Mail.
Dann gibt es noch den so genannten “paarigen” Gedankenstrich, also den Gedankenstrich im Doppelpack. Er dient zur Abgrenzung eingeschobener Sätze oder Satzteile.
Ihre Forderung – wir sagen es nochmals – finden wir unverschämt.
Dieses Buch – das wohl beste dieser Autorin – wurde in 17 Sprachen übersetzt.Achtung: Wenn der Einschub am Ende ein Komma enthält, so entfällt dieses:
Manche Tiere – etwa Junia, meine Katze – sind sehr anhänglich.
Aber: Manche Tiere, etwa Junia, meine Katze, sind sehr anhänglich.Andere Satzzeichen wiederum bleiben bei Einschüben zwischen Gedankenstrichen erhalten:
Mein Bruder – du hast ihn doch kennen gelernt? – macht gerade Urlaub.
Er will – leider! – nicht nach Wien reisen.
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Auslassungspunkte bei Aufzählung
Geschrieben am 4. Februar 2010 Keine KommentareDass zwischen den Bestandteilen einer Aufzählung Kommas stehen müssen, hatte ich schon behandelt. Und dass vor etc. und vor usw. kein Komma stehen darf, ebenso.
Vor kurzem tauchte die Frage auf, wie mit dem Komma umzugehen sei, wenn am Ende einer Aufzählung drei Pünktchen stehen (Auslassungspunkte genannt), womit angedeutet wird, dass die Aufzählung noch weitere Bestandteile hat. Beispiel:
Wir haben dieses Kleid in Grün, Gelb, Rosa, … ODER
Wir haben dieses Kleid in Grün, Gelb, Rosa …Das sehr hilfreiche Duden-Taschenbuch “Komma, Punkt und alle andere Satzzeichen” liefert die Antwort, unter “Die Auslassungspunkte in Verbindung mit anderen Satzzeichen”. Hier steht: “Bricht der Satz an einer Stelle ab, an der ein Komma stehen müsste, so entfällt dieses.”
Korrekt ist also nur die Variante ohne Komma nach Rosa:
Wir haben dieses Kleid in Grün, Gelb, Rosa …
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Vom richtigen Umgang mit drei Pünktchen
Geschrieben am 17. November 2009 Keine KommentareWer kennt das nicht, auch aus der gesprochenen Sprache: “Pünktchen, Pünktchen, Pünktchen”. Mit dieser Formulierung wird im Mündlichen angedeutet, dass der Satz noch weitergeht und/oder dass es da etwas gibt, was man/frau gerade nicht sagen möchte.
Im Schriftlichen stellt sich die Frage, wie bei den drei Punkten mit dem Leerzeichen umgegangen werden soll. Hier lautet die unmissverständliche Regel: Wenn der Satz durch die drei Punkte abgebrochen wird, muss davor ein Leerzeichen stehen, also z.B. so:
Wir haben zwar gerade keine Zeit, aber bitte …
Übrigens müssen es immer drei Punkte sein und nicht etwa zwei oder vier.
Wenn es sich allerdings um einen Teil eines Wortes handelt, der mit den Punkten angedeutet wird, darf kein Leerzeichen stehen:
Die Hauptstadt von Paraguay heißt A…
Wenn die drei Punkte am Satzende stehen, ersetzen sie natürlich den abschließenden Punkt, nicht aber ein Frage- oder Rufzeichen:
Er nannte ihn tatsächlich A…!





