Category Archives: Zeichensetzung
Einschübe mit Gedankenstrichen
Eine Frage für Fortgeschrittene ist die Verwendung von Gedankenstrichen bei Einschüben und die Handhabung der anderen Satzzeichen, konkret der Kommas. Hier die wichtigste Regel dazu:
Einschübe mit Gedankenstrichen verändern die sonstige Zeichensetzung nicht. Entfernt man den Einschub samt Gedankenstrichen, muss ein Satz mit korrekter Zeichensetzung übrig bleiben.
Er kam – man staune – um zwei Stunden zu spät.
Ich hoffe – und zwar sehr –, dass es dir besser geht.
Sie reisten überstürzt – keine Ahnung, warum – mit dem ersten Flugzeug ab.
Das war’s für heute … kurz und hoffentlich schmerzlos.
Hitparade und Wunschkonzert
Es ist ganz schön aufschlussreich, sich anzusehen, welche meiner Blog-Artikel im Laufe der letzten vier Jahre am häufigsten aufgerufen wurden. Meistens wurde das orthografische Thema, das im jeweiligen Artikel behandelt wurde, bei Google gesucht und die Suchenden „landeten” dann bei mir. Das erlaubt Rückschlüsse über die häufigsten orthografischen Unsicherheiten im deutschsprachigen Raum.
Hier die Übersicht der beliebtesten Themen:
Groß- oder Kleinschreibung nach Doppelpunkt
Sprechen Sie Deutsch oder deutsch?
Und weil es von der Hitparade zum Wunschkonzert nicht weit ist, hier meine Frage an euch: Zu welchem der oben genannten Themen soll ich ein kostenloses Rechtschreib-Video gestalten? Es wäre dann auf meinem YouTube-Kanal sowie im kostenlosen Bereich auf dieser Website sichtbar. Im Bezahlbereich gibt es übrigens eine ganze Menge Videos, die allesamt zum einmaligen Preis von 25 Euro zu haben sind. Vor kurzem habe ich dort wieder zwei Videos hochgeladen, eines zum Thema Apostrophe und eines zur Kommasetzung bei als.
Ich freue mich auf eure Anregungen!
Zweifelsfälle beim Doppelpunkt
Gestern wurde der folgende Kommentar bei einem Beitrag zum Thema Groß- oder Kleinschreibung nach Doppelpunkt hinterlassen:
Die Duden-Regel 93 Punkt 2 besagt:
Nach einem Doppelpunkt kann groß- oder kleingeschrieben werden, wenn der folgende Satz (wie ein Teilsatz) auch mit Gedankenstrich oder Komma angeschlossen werden könnte.
Beispiel:
Das Haus, die Wirtschaftsgebäude, die Stallungen: Alles/alles war den Flammen zum Opfer gefallen.
(Denn man könnte auch schreiben: Das Haus, die Wirtschaftsgebäude, die Stallungen ‒ alles war den Flammen zum Opfer gefallen.)
Muss man demnach z. B. in folgenden Sätzen die Kleinschreibung korrigieren?
Der Wutausbruch verkörpert seine Einstellung: die des Menschen, der alles hat und sich alles erlaubt.
Er verkörpert, was er auch predigt: den gütigen Menschen, der immer zu helfen bereit ist.
Eine sehr gute Frage! Prinzipiell gilt natürlich die Grundregel, dass dann großgeschrieben werden muss, wenn nach dem Doppelpunkt ein vollständiger Satz steht. Aber es gibt eben Sonderfälle wie den oben beschriebenen. Allerdings wäre ein Gedankenstrich oder Komma in den beiden fraglichen Fällen nicht möglich, weshalb diese Ausnahmeregelung nicht zur Anwendung kommt.
Sehen wir uns die kniffligen Fälle einzeln an:
Der Wutausbruch verkörpert seine Einstellung: die des Menschen, der alles hat und sich alles erlaubt.
Meine werte Meinung dazu ist, dass es sich hier um eine Ellipse handelt, dass also ein Satzteil, nämlich Einstellung, eingespart und nicht wiederholt wird. Deshalb empfehle ich in diesem Fall die Kleinschreibung. Wie seht ihr das?
Im Dudenband 9 („Richtiges und gutes Deutsch”) lese ich übrigens Folgendes:
Oft folgt auf einen Doppelpunkt ein Ausdruck, der kein vollständiger Satz mit Personalform ist oder der nur aus Nebensätzen besteht. Sieht man diesen Ausdruck als selbstständig an, so schreibt man ihn groß, sonst klein.
Als Beispiel wird angeführt:
Vieles hat man ihm verziehen: dass er egozentrisch war und dass er Menschen verletzte, die ihm ihre Hilfe anboten.
Das ist meiner Meinung nach auch die Überlegung, die auf den zweiten Satz anzuwenden ist:
Er verkörpert, was er auch predigt: den gütigen Menschen, der immer zu helfen bereit ist.
Bin gespannt, ob es dazu abweichende Meinungen gibt. Auch wenn ich bei vielen Leserinnen die Sehnsucht nach strengen Regeln für alle orthografischen Fragen erlebe, finde ich es persönlich sehr angenehm, bei selten auftretenden Fragen ein wenig Entscheidungsspielraum zu haben.
Anführungszeichen bei nachgestellter direkter Rede
Nachdem meine Ausführungen vorgestern über die Platzierung von Satzzeichen bei vorangestellter direkter Rede auf Facebook für das eine oder andere Aha-Erlebnis gesorgt haben, liefere ich heute die Regel für die Zeichensetzung bei nachgestellter direkter Rede. Soweit ich weiß und es im Nachhinein nachvollziehen kann, hat sich mit der Reform bei dieser Regel nichts geändert.
Auch hier müssen wir unterscheiden, ob der Satz der direkten Rede mit einem Punkt oder mit einem Ruf- oder Fragezeichen endet.
Auf die Frage nach ihrem Alter sagte Eva: „Achtzehn.”
Wir sehen, dass der zur direkten Rede gehörige Punkt innerhalb der abschließenden Anführungszeichen stehen muss. Der Punkt des vorangehenden Satzes entfällt.
Anders verhält es sich, wenn der Satz vor der direkten Rede nach einem Ruf- oder Fragezeichen verlangt und der zitierte Satz nach einem Punkt. In diesem Fall werden Ruf- oder Fragezeichen des Rahmensatzes angeschrieben, während der Punkt der direkten Rede entfällt:
Hat sie gesagt: „Keine Ahnung”?
Lustig wird es, wenn sowohl der zitierte Satz als auch der davor ein Ruf- oder Fragezeichen verlangen. Dann bleiben nämlich alle Satzzeichen erhalten und das Ergebnis sieht beispielsweise so aus:
Ruf ihm doch zu: „Komm rüber!”!
Du kannst doch nicht fragen: „Was willst du?“!
Anführungszeichen bei vorangestellter direkter Rede
Vor kurzem habe ich mich in die Feinheiten der Verwendung der Anführungszeichen, insbesondere in Kombination mit anderen Satzzeichen, vertieft. Da gibt es eine Menge zu lernen und eine Menge zu wissen. Je nachdem, ob es sich um eine „Anführung“ oder eine direkte Rede handelt, wobei unterschieden werden muss, ob die direkte Rede dem Begleitsatz vor- oder nachgestellt ist etc. Ein weites Feld.
Sehen wir uns heute einen der häufigsten und auch gewöhnungsbedürftigsten Fälle an. In den unten stehenden Beispielen steht die direkte Rede am Anfang, gefolgt vom so genannten Begleitsatz.
Hat die direkte Rede einen Punkt, entfällt dieser. Nach dem abschließenden Anführungszeichen muss immer ein Komma stehen.
„Heute ist Dienstag“, sagte Regina.
Hat die direkte Rede ein Ruf- oder Fragezeichen, bleibt es erhalten. Auch hier muss nach dem abschließenden Anführungszeichen immer ein Komma stehen, was für ein etwas ungewöhnliches Schriftbild sorgt. Das liegt daran, dass diese Regelung neu ist:
„Hilfe!“, schrie sie.
„Wie spät ist es?“, fragte die Passantin.