Neue deutsche Rechtschreibung

Tipps von der Deutsch-Expertin
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  • Hilfe, Auto zu Verkaufen!

    Geschrieben am 5. Oktober 2010 Dagmar Jenner 1 Kommentar

    Kürzlich begegnete mir ein Aushang in meinem Wohnhaus, auf dem stand:  *Auto zu Verkaufen.

    Wäre ich daran interessiert, würde ich es dennoch nicht kaufen. Wir sehen: Rechtschreibfehler können richtig ins Geld gehen.

    Auf die Gefahr hin, das Thema mit den Infinitiven überzustrapazieren, gehe ich heute nochmals darauf ein. Der Bedarf scheint vorhanden zu sein.

    Es ist eigentlich relativ simpel: Infinitive, egal ob mit oder ohne zu, schreiben sich klein. Groß schreiben sich nur substantivierte Infinitive. Kann also sein, dass die autoverkaufende Person an das stilistisch wenig überzeugende, aber korrekte  Auto zum Verkaufen gedacht hat und deshalb *Auto zu Verkaufen geschrieben hat. Kann aber natürlich auch sein, dass sie gar keinen Gedanken an die Rechtschreibung verschwendet hat und einfach nur das Auto loswerden wollte.

    Wie dem auch sei: Eine Substantivierung erkennen wir an einem vorangestellten Artikel, Präposition oder Attribut.

    Artikel: Das Lernen macht ihm keinen Spaß.
    Präposition: Alle Speisen auch zum Mitnehmen.
    Attribut (Adjektive, Eigennamen, Pronomen etc.): Wildes Ballspielen ist verboten. Karls Lachen nervt.

    Wenn diese Fälle nicht vorliegen, handelt es sich um einen regulären Infinitiv, der bitte immer kleingeschrieben wird:
    Ich habe keine Lust zu lernen.
    Hier gibt es einiges zu sehen.
    Lasst uns tanzen!

    Zur Frage der Kommasetzung bei Infinitivgruppen mit zu siehe bitte hier und hier.

  • Wenn eine gute Alma Mater eine Conditio sine qua non ist

    Geschrieben am 30. September 2010 Dagmar Jenner 1 Kommentar

    Vor wenigen Tagen hat uns das Nonplusultra beschäftigt, das bitte nur so zu schreiben ist. Oft stellt sich aber die Frage, wie denn die bei gewählter Ausdrucksweise gelegentlich vorkommende Conditio sine qua non zu schreiben ist. Bei mehrteiligen Fügungen aus anderen Sprachen werden nur das erste Wort sowie alle anderen in der Fügung vorkommenden Substantive großgeschrieben; alles andere klein (siehe auch hier).

    Deshalb eben: Ein gute Ausbildung ist die Conditio sine qua non für beruflichen Erfolg.

    Auch nicht unpraktisch für das restliche Leben ist eine renommierte Alma Mater, die sich so schreiben muss, weil sie aus zwei Substantiven besteht. Ebenso verhält es sich auch mit der Ultima Ratio.

  • Das Nonplusultra

    Geschrieben am 27. September 2010 Dagmar Jenner 2 Kommentare

    Es ist immer wieder interessant, sich anzusehen, nach welchen Schreibweisen so gegoogelt wird. Das gibt Aufschluss über Wörter, bei deren Rechtschreibung Unsicherheit besteht. Das große Problem dabei ist, dass etwa auch das Googeln nach *nähmlich sehr, sehr viele Ergebnisse bringt und die Suchenden dazu verleiten könnte zu glauben, diese Schreibweise wäre richtig. Dem ist natürlich mitnichten so.

    Erstaunlich viele Leute geben bei Google non plus ultra ein. Während die Wendung aus dem Lateinischen kommt und nicht noch weiter bedeutet, wird sie im Deutschen ausschließlich als Substantiv verwendet. Und Substantive schreiben sich bekanntlich groß und zusammen, manchmal mit Bindestrich. Hier aber bitte nur aus einem Guss: das Nonplusultra. Verwendungsbeispiel:

    Das iPhone ist das Nonplusultra der modernen Spielzeugkiste.

  • Anführungszeichen bei nachgestellter direkter Rede

    Geschrieben am 23. September 2010 Dagmar Jenner Keine Kommentare

    Nachdem meine Ausführungen vorgestern über die Platzierung von Satzzeichen bei vorangestellter direkter Rede auf Facebook für das eine oder andere Aha-Erlebnis gesorgt haben, liefere ich heute die Regel für die Zeichensetzung bei nachgestellter direkter Rede. Soweit ich weiß und es im Nachhinein nachvollziehen kann, hat sich mit der Reform bei dieser Regel nichts geändert.

    Auch hier müssen wir unterscheiden, ob der Satz der direkten Rede mit einem Punkt oder mit einem Ruf- oder Fragezeichen endet.

    Auf die Frage nach ihrem Alter sagte Eva: „Achtzehn.”

    Wir sehen, dass der zur direkten Rede gehörige Punkt innerhalb der abschließenden Anführungszeichen stehen muss. Der Punkt des vorangehenden Satzes entfällt.

    Anders verhält es sich, wenn der Satz vor der direkten Rede nach einem Ruf- oder Fragezeichen verlangt und der zitierte Satz nach einem Punkt. In diesem Fall werden Ruf- oder Fragezeichen des Rahmensatzes angeschrieben, während der Punkt der direkten Rede entfällt:

    Hat sie gesagt: „Keine Ahnung”?

    Lustig wird es, wenn sowohl der zitierte Satz als auch der davor ein Ruf- oder Fragezeichen verlangen. Dann bleiben nämlich alle Satzzeichen erhalten und das Ergebnis sieht beispielsweise so aus:

    Ruf ihm doch zu: „Komm rüber!”!
    Du kannst doch nicht fragen: „Was willst du?”!

  • Anführungszeichen bei vorangestellter direkter Rede

    Geschrieben am 21. September 2010 Dagmar Jenner Keine Kommentare

    Vor kurzem habe ich mich in die Feinheiten der Verwendung der Anführungszeichen, insbesondere in Kombination mit anderen Satzzeichen, vertieft. Da gibt es eine Menge zu lernen und eine Menge zu wissen. Je nachdem, ob es sich um eine „Anführung“ oder eine direkte Rede handelt, wobei unterschieden werden muss, ob die direkte Rede dem Begleitsatz vor- oder nachgestellt ist etc. Ein weites Feld.

    Sehen wir uns heute einen der häufigsten und auch gewöhnungsbedürftigsten Fälle an. In den unten stehenden Beispielen steht die direkte Rede am Anfang, gefolgt vom so genannten Begleitsatz.

    Hat die direkte Rede einen Punkt, entfällt dieser. Nach dem abschließenden Anführungszeichen muss immer ein Komma stehen.

    „Heute ist Dienstag“, sagte Regina.

    Hat die direkte Rede ein Ruf- oder Fragezeichen, bleibt es erhalten. Auch hier muss nach dem abschließenden Anführungszeichen immer ein Komma stehen, was für ein etwas ungewöhnliches Schriftbild sorgt. Das liegt daran, dass diese Regelung neu ist:

    „Hilfe!“, schrie sie.
    „Wie spät ist es?“, fragte die Passantin.

  • Was ist ein vollständiger Satz?

    Geschrieben am 18. September 2010 Dagmar Jenner 2 Kommentare

    Die Frage im Titel mag ad hoc absurd anmuten. Als vollständiger Satz gilt gemeinhin ein Satz, der ein Subjekt und ein Prädikat hat. In letzter Zeit habe ich einige Fälle gesammelt, bei denen ich mir nicht sicher war, ob es sich um einen vollständigen Satz handelt oder nicht. Die Frage ist besonders dann relevant, wenn es um die Entscheidung zwischen der Groß- und Kleinschreibung geht. Anbei ein paar der schwierigen Fälle, zu denen ich die WAHRIG-Sprachberatung befragt habe:

    Eines ist sicher: D/dass das Geld verloren ist.
    Allgemeine Information über das Tontaubenschießen: E/eine Sportart, die nur Menschen über 18 ausüben dürfen.

    Die Sprachberatung schreibt mir dazu in ihrer rasanten E-Mail-Antwort, dass die Beispiele sowohl als Teilsatz als auch als elliptischer Hauptsatz verstanden werden können und dass somit Wahlfreiheit zwischen der Groß- und Kleinschreibung nach dem Doppelpunkt besteht.

    Wie seht ihr das? Habt ihr weitere diesbezügliche Zweifelsfälle parat?

  • Darf eine Chefstuardess sein?

    Geschrieben am 13. September 2010 Dagmar Jenner Keine Kommentare

    Am vergangenen Samstag las ich in der österreichischen Tageszeitung “Der Standard” von einer Chefstuardess, die mich ziemlich stutzig machte. Dabei handelt es sich möglicherweise um einen journalistischen Ausdruck der Geisteshaltung: Nach der Rechtschreibreform ist sowieso alles erlaubt. Dem ist nicht so. Es hat einige Neuerungen gegeben, etwa die Pluralbildung englischer Substantive, die auf -y enden, und die Schreibweise der Bestandteile phon, phot und graph, die sich nun auch fon, fot und graf schreiben dürfen, etwa in Mikrofon, Fotokopie und, recht passend, Orthografie (Beitrag hier).

    Des Weiteren können in Einzelfällen gh zu g, ph zu f, rh zu r und th zu t werden:
    Jogurt/Joghurt
    Spagetti/Spaghetti
    Delfin/Delphin
    Myrre/Myrrhe
    Panter/Panther
    Tunfisch/Thunfisch

    Ansonsten gibt es noch die Qual der Wahl zwischen -zial/-ziell und -tial-/tiell, wie beispielsweise bei Potenzial/potenziell und Potential/potentiell (siehe hier).

    Dann gibt es noch die berühmte “Schreibung nach dem Stammprinzip”, die ich für sehr sinnvoll halte und nach der platzieren nun korrekt und plazieren falsch ist. Näheres gibt es hier nachzulesen.

    Die Änderungen beim Aufeinandertreffen dreier gleicher Buchstaben habe ich hier beschrieben.

    So, das wäre aber fast alles im Kapitel Laut-Buchstaben-Zuordnung. Dazu kommt nur noch die hinlänglich bekannte neuen Regelung zur Schreibung von ß und ss.

    Wir sehen: Eine Stuardess oder eine Chefstuardess ist nicht vorgesehen. Sie bleibt eine Stewardess oder Chefstewardess, neuerdings auch Neudeutsch Purser genannt, die der Duden allerdings rein männlich definiert: Chefsteward im Flugzeug.

  • Zitieren, aber richtig

    Geschrieben am 9. September 2010 Dagmar Jenner 8 Kommentare

    Heute schrieb ich auf der Facebook-Seite “Gute Rechtschreibung” Folgendes: Gestern auf einer Mülltonne in Wien gesehen: “Ganz Wien ist clean”.

    An dieser Stelle bietet es sich an, sich ein paar Gedanken über die richtige Kombination von Anführungszeichen und anderen Satzzeichen zu machen. Gleich vorweg: Die oben stehende Variante ist falsch.

    Wenn ein (Werk-)Titel, ein Spruch, eine Redewendung etc. zitiert wird und der so genannte Begleitsatz mit einem Punkt endet, fällt der Punkt der Anfügung weg und nur derjenige des Begleitsatzes wird angeschrieben:

    Der Ober ärgerte sich über sein kritisches “Der Wein schmeckt nach Essig”.

    Anders verhält es sich, wenn die zitierte Anfügung mit einem Ruf- oder Fragezeichen endet. In diesem Fall kommt der abschließende Punkt des Begleitsatzes noch dazu:

    Mein Lieblingsspiel ist “Fang den Hut!”.
    Ich lese gerade Bölls Roman “Wo warst du, Adam?”.

    Wenn aber ein Doppelpunkt vor der zitierten Anfügung steht und der Satz mit der Anfügung endet, muss das Satzschlusszeichen innerhalb der Anführungszeichen stehen.

    Es müsste also folgendermaßen heißen:
    Gestern auf einer Mülltonne in Wien gesehen: “Ganz Wien ist clean.”

    Der abschließende Punkt des Begleitsatzes entfällt allerdings, wenn die in Anführungszeichen stehende Anfügung mit einem Ruf- oder Fragezeichen endet:

    Sie rief: “Achtung!”
    Ein bekanntes Sprichwort lautet: “Eile mit Weile!”

    Noch ein bisschen schwieriger wird’s bei der wörtlichen Wiedergabe. Mehr dazu in Kürze.

  • Auf den Hund gekommen

    Geschrieben am 7. September 2010 Dagmar Jenner 3 Kommentare

    Wie auf diesen Seiten und den Kommentaren zu den einzelnen Beiträgen wiederholt festgestellt, ist Sprache nichts Statisches, sondern etwas, das sich ständig weiterentwickelt. Während ich beileibe nicht dafür plädiere, gängige, aber völlig falsche Schreibweisen und Formulierungen à la *gut, das ich das weiß als Weiterentwicklung der Sprache zu akzeptieren, gibt es gelegentlich Wörter, die zusätzlich zu ihrer ursprünglichen Bedeutung eine neue dazubekommen haben.

    Ein Beispiel dafür scheint mir die Verwendung des Verbs adoptieren zu sein. Bis vor kurzem kannte ich es ausschließlich in Zusammenhang mit Babys (früher Babies geschrieben). Gleichzeitig war mir aufgefallen, dass Deutschsprachige, die schon lange in einem englischsprachigen Land leben, adoptieren auch in Zusammenhang mit Hunden oder Katzen vom Tierheim etc. verwenden, in Anlehnung an to adopt a pet, was im Englischen ja völlig korrekt ist. Ich musste über die Formulierung ich habe einen Hund adoptiert oft schmunzeln, weil sie mir im Deutschen einfach nicht auf Tiere anwendbar erschien. In letzter Zeit habe ich aber auf Websites von Tierheimen wiederholt genau diesen Ausdruck gelesen: Adoptieren Sie einen Hund oder eine Katze.

    Wie klingt das in euren Ohren? Wie eine falsche Übersetzung aus dem Englischen oder wie neumodisches, aber akzeptables Deutsch? Der Duden kennt, das nur am Rande, lediglich die Bedeutung  mit den Babys.

  • Kongruenz bei Währungen

    Geschrieben am 5. September 2010 Dagmar Jenner Keine Kommentare

    Heute wollen wir uns wieder mal mit einem schwierigen Thema beschäftigen, nämlich der allseits beliebten Kongruenz (hier Kongruenz im Numerus). Was ist eurer Meinung nach ad hoc korrekt?

    10 Euro pro Stunde ist zu wenig.

    Oder:

    10 Euro pro Stunde sind zu wenig.

    In diesem Fall, in dem wir es mit dem Verb sein zu tun haben, sind beide Varianten korrekt. Logischerweise darf bei 1 Euro natürlich nur der Singular stehen.

    Wenn aber ein anderes Verb in Zusammenhang mit einer Mengenangabe (größer als 1) und Währung auftaucht, ist standardsprachlich nur der Plural erlaubt, während in der Umgangssprache auch gerne der Singular verwendet wird:

    80 Euro reichen [reicht] nicht.
    Pro Seite werden [wird] 7,50 Euro in Rechnung gestellt.