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Knifflige Kommafragen

Vor einiger Zeit erreichten mich zwei Kommafragen, die ich hier öffentlich behandeln möchte.

Konkret geht es um Infinitive mit zu, auch Infinitivgruppen genannt, über die ich bereits mehrfach geschrieben habe (etwa hier und  hier), in Verbindung mit und.

Ein Beispielsatz sah in etwa so aus:

Die Katzenmama ist zuversichtlich, ihre Blumen vor der Katze retten zu können(,) und reduziert ihre Wachsamkeit.

Wie die Klammern bereits andeuten, lautete die Frage, ob nach zu können ein Komma stehen muss. Das Entscheidende ist hier aber das Komma nach zuversichtlich: Es ist ein optionales Komma. Warum? Weil die Infinitivgruppe retten zu können weder mit einem Substantiv, einem hinweisenden Wort wie es noch einem der folgenden Wörter eingeleitet wird: um, ohne, statt, anstatt, außerals (nähere Ausführungen dazu siehe hier). Wenn es gesetzt wird, muss auch das zweite nach zu können gesetzt werden. Also entweder zwei Kommas oder gar keines. Die beiden möglichen Varianten lauten demnach:

Die Katzenmama ist zuversichtlich ihre Blumen vor der Katze retten zu können und reduziert ihre Wachsamkeit.

Die Katzenmama ist zuversichtlich, ihre Blumen vor der Katze retten zu können, und reduziert ihre Wachsamkeit.

Zweiter Satz:

Die Katze mobilisiert derzeit alle ihre Ressourcen, um ihr Verhalten zu ändern(,) und ihre Katzenmama glücklich zu machen.

Auch hier lautete die Frage, ob das eingeklammerte Komma stehen muss oder kann. Das erste Komma nach Ressourcen ist hier zwingend vorgesehen, weil sich die Infinitivgruppe auf dieses Substantiv bezieht. Das Komma nach zu ändern ist nicht korrekt, da es sich um eine Aufzählung mit und handelt. In diesem Fall besteht die Aufzählung nicht aus Substantiven oder etwa Hauptsätzen, sondern aus Infinitivgruppen (also Infinitiven mit zu).

Ich hoffe, ich habe diese kniffligen Fälle einleuchtend erklärt. Illustriert sind sie durch meine Haus- und Hofkatze Junia, die tatsächlich gerne an Blumen knabbert.

Zweifelsfälle bei der Substantivierung von Infinitiven

Ein langer Titel für ein wichtiges Thema: Nachdem ich kürzlich Allgemeines über die Substantivierung von Infinitiven und Adjektiven berichtet habe, möchte ich mich heute ein paar Zweifelsfällen zuwenden, zumal in der Facebook-Newsgroup „Gute Rechtschreibung“ einige Fragen dazu aufgetaucht sind.

Wenn Infinitive in einem Satz ohne Artikel oder ohne nähere Bestimmung auftauchen, ist es oft nicht klar, ob es sich um einen verbalen Infinitiv (mit Kleinschreibung) oder um einen substantivierten Infinitiv (mit Großschreibung) handelt. In solchen Fällen ist sowohl die Großschreibung als auch die Kleinschreibung erlaubt. Beispiele:

Ich finde, dass schlafen gut für die Gesundheit ist.
Ich finde, dass Schlafen gut für die Gesundheit ist. [gemeint: das Schlafen]

Jeder weiß, dass geben seliger ist als nehmen.
Jeder weiß, dass Geben seliger ist als Nehmen. [gemeint: das Geben und das Nehmen]

Werden die substantivierten Infinitive aber als illustrierende Beispiele zu einem substantivischen Bezugswort verwendet, gilt nur die Großschreibung:
Zu den Aufgaben einer Pilotin gehören Starten, Fliegen und Landen.

Infinitive, die direkt von Modalverben (also wollen, dürfen, können, müssen, sollen, mögen) abhängen, werden immer kleingeschrieben:
Ich will endlich schlafen.
Du sollst nicht töten.
Er muss lernen.

Oft wird der Fehler gemacht, dass verbale Infinitive, also „normale“ Infinitive, bei denen nichts auf eine substantivische Verwendung schließen lässt, großgeschrieben werden. Die folgenden Beispiele sind falsch und die Kleinschreibung des Infinitivs ist korrekt:

* Hier gibt es nichts zu Sehen.
* Bitte bald Zurückrufen!
* Es wird ersucht, das Fenster zu Schließen.

Generell kann man sich merken, dass zu + Infinitiv immer kleingeschrieben wird; es sei denn, ein Artikel gesellt sich zum zu und wird zu zum:
Es ist zum Heulen.

Komma bei Infinitiv mit „zu“

Eine Leserin auf Facebook hat mir ein gutes Stichwort gegeben: Infinitiv mit zu. Heute sehen wir uns an, was es mit der Kommasetzung beim Infinitiv mit zu auf sich hat und was ein Infinitiv eigentlich ist.

Dass ein Infinitiv die Grundform eines Verbs ist, dürfte bei Sprachbegeisterten bekannt sein. Wie der Name schon sagt, wird ein Infinitiv mit zu von einem zu begleitet: Er verspricht nach der Probe zu kommen.

Wie sieht es nun mit der Kommasetzung aus?

Im oben genannten Satz ist die Kommastellung freigestellt. Richtig ist also auch:

Er verspricht, nach der Probe zu kommen.

Wenn allerdings der Infinitiv mit zu (= Infinitivgruppe)

a) mit um, ohne, statt, anstatt, außer oder als eingeleitet wird, muss unbedingt ein Komma stehen.
Beispiel: Um von Wien nach Salzburg zu gelangen, muss man über Linz fahren.

b) von einem Substantiv abhängt, muss ebenso ein Komma stehen.
Beispiel: Sie verfolgt das Ziel, möglichst schnell möglichst viel Geld zu verdienen.

c) von einem hinweisenden Wort wie es oder hier abhängt, muss auch unbedingt ein Komma gesetzt werden.
Beispiel: Ich liebe es, im Schnee spazieren zu gehen.

Genauere Informationen über diese drei Fälle lesen Sie hier.

Übrigens gibt es auch im Falle von b) und c) die Möglichkeit, das Komma wegzulassen, wenn der Infinitiv nicht näher bestimmt ist.

Beispiele: Sie verfolgt das Ziel, Geld zu verdienen. (hier fällt die nähere Bestimmung möglichst viel und möglichst schnell weg)
Ich liebe es spazieren zu gehen. (hier fällt die nähere Bestimmung im Schnee weg)

Allerdings ist, wie immer, darauf zu achten, dass durch das Weglassen des Kommas keine Missverständnisse entstehen. Schließlich dient das Komma ja dazu, einen Satz zu strukturieren und verständlich zu machen.