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Getrennt oder zusammen? Adjektiv und Verb

Heute behandle ich eines der nach wie vor schwierigsten Gebiete der deutschen Rechtschreibung: die Getrennt- und Zusammenschreibung.  Hier gilt es, sich je nach Wortarten, die vorkommen, mehrere Regeln einzuprägen. Die Getrennt- oder Zusammenschreibung hängt davon ab, ob es sich um eine Zusammensetzung aus Verb + Verb (z.B. schlafen gehen), Substantiv + Verb (z.B. Tennis spielen), Adjektiv + Verb, Adjektiv + Partizip (z.B. blendend weiß) handelt usw. Im heutigen Eintrag geht es um Zusammensetzungen aus Adjektiv und Verb.

Generell muss unterschieden werden, ob das Wort im wörtlichen oder im übertragenen Sinn verwendet wird. Bei der übertragenen Bedeutung wird zusammengeschrieben, bei der wörtlichen Bedeutung ist beides möglich – ich empfehle hier die Getrenntschreibung. Beispiele:
Wörtliche Bedeutung: Auf dieser Treppe kann man schwer fallen.
Übertragene Bedeutung: Diese Aufgabe wird uns schwerfallen.

Wörtliche Bedeutung: Ich werde das Dessert kalt stellen.
Übertragene Bedeutung: Er will seinen politischen Gegner kaltstellen.

Unüblich ist allerdings die Getrenntschreibung bei Wörtern, die mit fest-, voll– oder tot– beginnen: festschrauben, volltanken, totschlagen. Hier schreibt man immer zusammen.

Wenn nicht ganz klar ist, ob es sich um eine übertragene Bedeutung handelt, kann getrennt oder zusammengeschrieben werden:
gering schätzen/geringschätzen, lästig fallen/lästigfallen, übel nehmen/übelnehmen, übrig bleiben/übrigbleiben.

Also merke: Bei Verbindungen aus Adjektiv und Verb wird im übertragenen Sinne zusammengeschrieben. Im wörtlichen Sinn darf getrennt oder zusammengeschrieben werden. Ich empfehle hier die Getrenntschreibung.