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Kommasetzung bei Beifügungen

An dieser Stelle hatte ich bereits einmal berichtet, wie Kommas bei Einschüben korrekt gesetzt werden. Eines meiner Beispiele war folgendes:
Boris Becker, jüngster Wimbledon-Sieger aller Zeiten, macht Werbung für Bier.

Was wäre aber, wenn Boris Becker hinter jüngster Wimbledon-Sieger aller Zeiten stünde?

Das würde dann so aussehen:
Der jüngste Wimbledon-Sieger aller Zeiten, Boris Becker, macht Werbung für Bier.

Das Interessante daran ist, dass in diesem Fall die Kommasetzung freigestellt ist. Es ist also sowohl die oben genannte Variante als auch diese richtig:
Der jüngste Wimbledon-Sieger aller Zeiten Boris Becker macht Werbung für Bier.

Der Duden erklärt das folgendermaßen: Folgt der Eigenname einem Titel, einer Berufsbezeichnung und dergleichen, so kann man das Komma weglassen. Als Beispiel wird angeführt: Der Erfinder der Buchdruckerkunst [,] Johannes Gutenberg [,] wurde in Mainz geboren.

Allerdings würde ich im oben genannten Boris-Becker-Beispiel dringend empfehlen, sehr wohl die beiden Kommas zu setzen, weil der Satz ansonsten nicht gut gegliedert und schwer lesbar ist.

In diesem Fall aber könnte ich mich durchaus mit der Version ohne Kommas anfreunden:
Der Angeklagte, Räuber Hotzenplotz, erschien nicht zur Verhandlung.

Merke also: Wenn der Eigenname vor dem erklärenden Einschub steht, müssen Kommas gesetzt werden. Wenn aber der Eigenname hinter einer Beifügung steht, ist die Kommasetzung fakultativ.