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Kommasetzung bei „d.h.“

D.h. ist ja bekanntlich die Abkürzung von das heißt.  Was die Kommasetzung betrifft, ist diese Abkürzung eine häufige Fehlerquelle.

Hier die wichtigsten Regeln im Überblick:

Vor d.h. steht immer ein Komma: Morgen, d.h. am 3. Oktober.

Direkt nach d.h. steht nur dann ein Komma, wenn ein Nebensatz (mit eigenem Verb) eingeleitet wird:
Ich kündige, d.h., ich höre zum Monatsletzten mit meiner Tätigkeit auf.

Direkt nach d.h. steht kein Komma, wenn ein erläuternder Satzteil ohne eigenes Verb folgt:
Ich kündige morgen, d.h. zum Monatsletzten.

Einschübe, die mit d.h. eingeleitet werden, muss man mit Kommas abtrennen:
Ich werde morgen, d.h. zum Monatsletzten, kündigen.