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Anführungszeichen bei nachgestellter direkter Rede

Nachdem meine Ausführungen vorgestern über die Platzierung von Satzzeichen bei vorangestellter direkter Rede auf Facebook für das eine oder andere Aha-Erlebnis gesorgt haben, liefere ich heute die Regel für die Zeichensetzung bei nachgestellter direkter Rede. Soweit ich weiß und es im Nachhinein nachvollziehen kann, hat sich mit der Reform bei dieser Regel nichts geändert.

Auch hier müssen wir unterscheiden, ob der Satz der direkten Rede mit einem Punkt oder mit einem Ruf- oder Fragezeichen endet.

Auf die Frage nach ihrem Alter sagte Eva: „Achtzehn.”

Wir sehen, dass der zur direkten Rede gehörige Punkt innerhalb der abschließenden Anführungszeichen stehen muss. Der Punkt des vorangehenden Satzes entfällt.

Anders verhält es sich, wenn der Satz vor der direkten Rede nach einem Ruf- oder Fragezeichen verlangt und der zitierte Satz nach einem Punkt. In diesem Fall werden Ruf- oder Fragezeichen des Rahmensatzes angeschrieben, während der Punkt der direkten Rede entfällt:

Hat sie gesagt: „Keine Ahnung”?

Lustig wird es, wenn sowohl der zitierte Satz als auch der davor ein Ruf- oder Fragezeichen verlangen. Dann bleiben nämlich alle Satzzeichen erhalten und das Ergebnis sieht beispielsweise so aus:

Ruf ihm doch zu: „Komm rüber!”!
Du kannst doch nicht fragen: „Was willst du?“!