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Kommasetzung bei zwei Adjektiven

Wenn zwei Adjektive (also Eigenschaftswörter) ein Substantiv (also Hauptwort) beschreiben, stellt sich die Frage, ob zwischen diesen Adjektiven ein Komma gesetzt werden muss. Oft wird diese Frage leider falsch entschieden. Hier die Faustregeln:

1. Wenn zwischen den beiden Adjektiven ein und eingefügt werden könnte und diese Verbindung Sinn ergeben würde, muss ein Komma stehen. Beispiel: eine lange, mühsame Vorlesung.
Könnte auch heißen: eine lange und mühsame Vorlesung.
Das Komma dient hier also der Aufzählung.

2. Wenn diese Ersetzung durch und nicht möglich ist, darf kein Komma stehen.
Beispiel: ein schönes neues Jahr.
Schließlich wäre es absurd zu sagen: ein schönes und neues Jahr.
Das liegt daran, dass schönes neues Jahr als Einheit verstanden wird. Adjektive, die zusammen eine Einheit bilden, werden nicht durch Komma abgetrennt. Es handelt sich hier nicht um eine Aufzählung.
Weiteres Beispiel: die gute alte Zeit, eine berühmte spanische Schriftstellerin, eine wichtige amtliche Mitteilung.

Das sind mal die wichtigsten Informationen zu diesem Thema; es gibt natürlich auch eine Menge Grenzfälle, wo die Formulierung entweder als Aufzählung oder als Gesamtbegriff verstanden werden kann, wobei in solchen Fällen der Kontext ausschlaggebend ist.
Beispiel: die neuen, umweltfreundlichen Verfahren dieser Firma [= diese Firma hatte bisher keine umweltfreundlichen Verfahren]
die neuen umweltfreundlichen Verfahren dieser Firma [= diese Firma hat nur umweltfreundliche Verfahren und jetzt neue entwickelt]