Tipps von der Deutsch-Expertin
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  • Mit Hilfe der neuen Rechtschreibung zu Stande gekommen

    Geschrieben am 30. Oktober 2009 Dagmar Jenner 4 Kommentare

    Die neue deutsche Rechtschreibung macht es möglich: Substantive werden jetzt bis auf wenige Ausnahmen konsequent großgeschrieben. Deshalb sind nun die folgenden Schreibweisen möglich:

    mit Hilfe von
    zu Gute kommen
    zu Stande kommen

    Wem das eigenartig bzw. gewöhnungsbedürftig vorkommt, kann weiterhin kleinschreiben, dann aber unbedingt zusammen:

    mithilfe von
    zugute kommen
    zustande kommen

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    Antworten zu “Mit Hilfe der neuen Rechtschreibung zu Stande gekommen” RSS Icon

    • Hallo Frau Jenner,

      so sehr ich die neue Rechtschreibung in vielen Fällen auch begrüße, so gibt sie mir leider auch ab und an Grund dazu, mich über gewisse Entscheidungen der Rechtschreibkommission zu wundern.

      So hat diese beispielsweise beschlossen, “zugute” fortan nicht mehr als adverbiale Bestimmung zum nachfolgenden Verb zu betrachten – wie es anscheinend bis 1996 und auch bis zur Reform der Reform üblich war -, sondern als Verbpartikel einzustufen. In der Folge gilt nach dem aktuellen Stand der Rechtschreibung nur noch “zugutekommen” (-halten, -tun) als korrekt, nicht aber “zugute kommen”. Die Schreibweise “zu Gute halten” war jedoch zu keinem Zeitpunkt möglich.

      In solchen Fällen ist mir schleierhaft, worin genau der Unterschied zwischen “zugute-…” und beispielsweise “zuschanden/zu Schanden …” bestehen soll. Ersteres wird wie gesagt als Verbpartikel, die “die Merkmale von frei vorkommenden Wörtern verloren” hat (Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung, § 34, (1.3)), Letzteres als adverbiale Bestimmung eingestuft.

      Diese verloren gegangenen Merkmale, die der Einstufung als Verbpartikel zugrunde liegen, bereiten mir Verständnisprobleme bei der Abgrenzung zu den Adverbien. Um solche handelt es sich nämlich laut den amtlichen Regeln, “wenn die Wortart, die Wortform oder die Bedeutung der einzelnen Bestandteile nicht mehr deutlich erkennbar ist” (ebd., § 39, E3(3)). Erfüllt “zuschanden” (Präposition zu + erstarrter Plural von “Schande” (Duden, Deutsches Universalwörterbuch, 2. Auflage, S.1804)) nicht auch das Kriterium für die Verbpartikeln? Ich bin ratlos.

      Vielleicht haben Sie oder einer Ihrer Leser eine Lösung zur Hand, wie man die diese Unterscheidung systematisieren und sich somit den Griff zum Duden sparen könnte. Andernfalls sehe ich nur noch der Weg, Wortlisten der betreffenden Lemmata zu erstellen, was wenigstens die Nachschlagezeit etwas verkürzen würde.

      Entschuldigen Sie bitte den langen Kommentar, aber dieses Thema bereitet mir schon seit Längerem Kopfzerbrechen. Vielleicht gelingt es mir ja auf diesem Weg, eine zufriedenstellende/zufrieden stellende Antwort zu finden.

      Viele Grüße
      Severjanin

    • Hallo Severjanin,

      vielen Dank für deine äußerst interessanten Anmerkungen! Über diese Frage muss ich erst mal nachdenken. Vielleicht hat in der Zwischenzeit eine der vielen schlauen Leserinnen einen Tipp.

      Bis bald
      Dagmar

    • Alberto Del Pio

      Ich habe heute eine Deutscharbeit geschrieben, in welcher ich auch genau diesen Vorfall hatte: Das Verb zugute kommen kam vor, jedoch sollte es komplett zusammen geschrieben werden, obwohl wir im Unterricht zuvor gelernt haben, mit Adv. Best. zum nachfolgenden Verb umzugehen. Hier stellt sich auch meine Frage: Darf über diesen angeblichen Fehler hinweggeschauen werden oder sollte trotz mehrfachen Übens dieser Verben ein Fehler gegeben werden??? Ich bin total ratlos, aber meine Lehrerin werde ich diesbezüglich konfrontieren!

      mfg Alberto Del Pio

    • Hallo Alberto,

      ich würde auf jeden Fall mit deiner Lehrerin darüber sprechen. Es kann ja nicht sein, dass im Unterricht etwas als richtig gelehrt wird, was dann bei der Prüfung als falsch gilt.

      LG
      Dagmar


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