Tipps von der Deutsch-Expertin
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  • Wussten Sie, dass …?

    Geschrieben am 15. Juni 2010 Dagmar Jenner 2 Kommentare

    … nicht in jedem Fall vor der Konjunktion dass ein Komma stehen muss? (Im oben angeführten Fall natürlich schon.) In ziemlich vielen fixen Verbindungen ist die Kommasetzung vor dass nämlich freigestellt. Die Regel dazu ist einigermaßen schwierig: Falls vor dass (und auch bei weil, nachdem etc.) eine Sprechpause vorliegt, darf das Komma weggelassen werden. Hier die häufigsten Fälle im Überblick:

    angenommen [,] dass
    ausgenommen [,] dass/wenn
    beispielsweise [,] dass/nachdem/weil/wenn
    besonders [,] dass/nachdem/weil/wenn
    egal [,] ob/wer/wie
    geschweige (denn) [,] dass
    im Falle [,] dass
    je nachdem [,] ob/wie
    nämlich [,] dass/weil/wenn
    so [,] als
    vor allem [,] dass/nachdem/weil
    vorausgesetzt [,] dass

    Bei mehr als zwei Einleitewörtern vor der Konjunktion dass empfiehlt der Duden allerdings zwecks Übersichtlichkeit immer die Kommasetzung:

    für den Fall, dass
    gesetzt den Fall, dass

    Mir persönlich liegt die Kommasetzung vor dass sehr am Herzen, weshalb ich auch in den Fällen, wo die Kommasetzung freigestellt ist, weiterhin fröhlich Kommas setzen werde.

  • Kommasetzung bei “als”

    Geschrieben am 6. April 2010 Dagmar Jenner Keine Kommentare

    Die Kommasetzung bei der Konjunktion als bereitet oft große Schwierigkeiten. Deshalb habe ich anbei die wichtigsten Regeln zusammengeschrieben:

    Wenn die Konjunktion als einen untergeordneten Temporalsatz (also einen Satz mit Subjekt und Verb) einleitet, muss immer ein Komma gesetzt werden:
    Es wurde bereits dunkel, als ich mit der Arbeit fertig war.
    Als ich gehen wollte, klingelte das Telefon.

    Wenn als einen untergeordneten Vergleichssatz (also einen Satz mit Subjekt und Verb) einleitet, muss auch unbedingt ein Komma stehen:
    Sie ist besser in Mathe, als er es jemals sein wird.
    Kanarienvögel sind sehr viel klüger, als man glauben würde.

    Wenn aber die Konjunktion als vergleichend zwischen Satzteilen steht, darf kein Komma stehen:
    Paris ist größer als Wien. [Aber: Wien wächst derzeit schneller, als Paris in den 80er-Jahren gewachsen ist.]
    Das ist leichter gesagt als getan. [Aber: Ich sage das sehr viel leichter, als ich es tatsächlich tue.]

    Eine nähere Erläuterung mit als steht immer ohne Komma:
    Als Kind war ich sehr sportlich.
    Ich rate dir als guter Freund zur Kündigung.

  • Wer aufzählt, muss Kommas setzen

    Geschrieben am 1. März 2010 Dagmar Jenner Keine Kommentare

    Weil es so schön ist, machen wir heute gleich weiter mit der Kommasetzung. Schließlich ist sie ein wahrer Dauerbrenner, auch unter Sprachprofis.

    Eine der wichtigsten Fragen bei der Kommasetzung ist die, ob eine Aufzählung vorliegt oder nicht. Das kann, wie in meinem vorletzten Beitrag beschrieben, oft ganz schön knifflig sein. Und manchmal auch ganz schön makaber.

    In den Fällen, die ich unten behandeln werde, ist die Aufzählung vergleichsweise offensichtlich, auch wenn man/frau eine Aufzählung oft spontan mit Substantiven (Zimmer, Küche, Kabinett) oder Adjektiven (quadratisch, praktisch, gut) in Verbindung bringt. Eine Aufzählung kann allerdings auch aus Wortgruppen, Infinitivgruppen und zusammengezogenen Sätzen bestehen.

    Die Regel ist immer die gleiche: Zwischen den aufgezählten Elementen muss ein Komma stehen, außer bei Verbindung durch und, oder, sowie, wie, sowohl/als auch, weder/noch (siehe dazu auch meinen Eintrag zu den Komma-Klassikern):

    Wortgruppen:
    In Chile herrschen große Zerstörung, viel Hilflosigkeit und endlose Verzweiflung.
    Er arbeitete mal als Kellner, mal als Chauffeur, mal als Fahrradbote.

    Infinitivgruppen oder Partizipgruppen:
    Im Urlaub plane ich zu dösen, zu lesen, zu genießen.
    Die Gruppe kehrte zitternd, frierend und erschöpft heim.

    Zusammengezogene Sätze (das sind Sätze, die ein Satzglied gemeinsam haben, das aber nur einmal genannt wird):
    Sie schreibt Prosa, er Lyrik, die Mutter Theaterstücke. (das gemeinsame Satzglied hier ist schreibt)
    Ich gehe ins Theater, sehe mir eine Ausstellung an und besuche danach ein Konzert. (das gemeinsame Satzglied hier ist ich)

  • Wo ein Komma tödlich ist …

    Geschrieben am 26. Februar 2010 Dagmar Jenner 4 Kommentare

    Ich weiß schon, dass es sich beim unten stehenden Beispiel um ein sehr makabres Beispiel handelt, aber gleichzeitig illustriert es sehr schön, wie wichtig Kommas sind. Denn in diesem Fall, man stelle sich eine Situation im Mittelalter vor, entscheidet das Komma über Leben und Tod:

    Hängt ihn nicht, begnadigt.
    Hängt ihn, nicht begnadigt.

    Im ersten Fall kommt die betreffende Person mit dem Leben davon; im zweiten leider nicht.

    Grammatikalische Erklärung: Es handelt sich in beiden Fällen um einen so genannten Auslassungssatz. Der vollständige Satz würde lauten: Er ist begnadigt bzw. er ist nicht begnadigt. Die Kommaregel ist da wie dort die gleiche, nämlich: Vor dem Auslassungssatz muss ein Komma stehen. Hier entscheidet ganz allein der Sinn, wo genau dieses Komma stehen muss.

  • Kommasetzung bei zwei Adjektiven

    Geschrieben am 24. Februar 2010 Dagmar Jenner Keine Kommentare

    Wenn zwei Adjektive (also Eigenschaftswörter) ein Substantiv (also Hauptwort) beschreiben, stellt sich die Frage, ob zwischen diesen Adjektiven ein Komma gesetzt werden muss. Oft wird diese Frage leider falsch entschieden. Hier die Faustregeln:

    1. Wenn zwischen den beiden Adjektiven ein und eingefügt werden könnte und diese Verbindung Sinn ergeben würde, muss ein Komma stehen. Beispiel: eine lange, mühsame Vorlesung.
    Könnte auch heißen: eine lange und mühsame Vorlesung.
    Das Komma dient hier also der Aufzählung.

    2. Wenn diese Ersetzung durch und nicht möglich ist, darf kein Komma stehen.
    Beispiel: ein schönes neues Jahr.
    Schließlich wäre es absurd zu sagen: ein schönes und neues Jahr.
    Das liegt daran, dass schönes neues Jahr als Einheit verstanden wird. Adjektive, die zusammen eine Einheit bilden, werden nicht durch Komma abgetrennt. Es handelt sich hier nicht um eine Aufzählung.
    Weiteres Beispiel: die gute alte Zeit, eine berühmte spanische Schriftstellerin, eine wichtige amtliche Mitteilung.

    Das sind mal die wichtigsten Informationen zu diesem Thema; es gibt natürlich auch eine Menge Grenzfälle, wo die Formulierung entweder als Aufzählung oder als Gesamtbegriff verstanden werden kann, wobei in solchen Fällen der Kontext ausschlaggebend ist.
    Beispiel: die neuen, umweltfreundlichen Verfahren dieser Firma [= diese Firma hatte bisher keine umweltfreundlichen Verfahren]
    die neuen umweltfreundlichen Verfahren dieser Firma [= diese Firma hat nur umweltfreundliche Verfahren und jetzt neue entwickelt]

  • Komma bei nachgestellten Erläuterungen

    Geschrieben am 10. Februar 2010 Dagmar Jenner 5 Kommentare

    Aufgrund der ungebremst großen Nachfrage heute wieder einmal ein Beitrag über die allseits beliebten Kommas,  die auch eingefleischten Sprachprofis immer wieder zu schaffen machen (falls das jemandem zum Troste gereicht).

    Heute sehen wir uns die Kommasetzung bei so genannten nachgestellten Erläuterungen an. Aber erstmal zur Frage, was nachgestellte Erläuterungen eigentlich sind. Nachgestellte Erläuterungen geben Zusatzinformation zu einem davor stehenden Wort und werden meist durch charakteristische Wörter und Wortgruppen eingeleitet: also, besonders, das heißt, insbesondere, nämlich, und zwar, zum Beispiel

    Deutlicher wird es anhand der unten stehenden Beispiele (die nachgestellte Erläuterung habe ich unterstrichen). Was die Kommasetzung betrifft: Vor einer nachgestellten Erläuterung muss immer ein Komma stehen.

    Obst, besonders Erdbeeren und Kirschen, isst sie gern.
    Er sagte seine Teilnahme ab
    , und zwar per E-Mail.
    Sie ist blau, das heißt
    betrunken.

    Im ersten Satz lautet die nachgestellte Erläuterung besonders Erdbeeren und Kirschen. Da der Satz danach noch weitergeht, muss nach der nachgestellten Erläuterung ein weiteres Komma stehen.

    Achtung beim dritten Satz: Wenn durch das heißt ein Nebensatz eingeleitet wird (was hier nicht der Fall ist), muss auch nach das heißt ein Komma stehen. Nähere Informationen dazu gibt’s hier.

  • Auslassungspunkte bei Aufzählung

    Geschrieben am 4. Februar 2010 Dagmar Jenner Keine Kommentare

    Dass zwischen den Bestandteilen einer Aufzählung Kommas stehen müssen, hatte ich schon behandelt. Und dass vor etc. und vor usw. kein Komma stehen darf, ebenso.

    Vor kurzem tauchte die Frage auf, wie mit dem Komma umzugehen sei, wenn am Ende einer Aufzählung drei Pünktchen stehen (Auslassungspunkte genannt), womit angedeutet wird, dass die Aufzählung noch weitere Bestandteile hat. Beispiel:

    Wir haben dieses Kleid in Grün, Gelb, Rosa, … ODER
    Wir haben dieses Kleid in Grün, Gelb, Rosa …

    Das sehr hilfreiche Duden-Taschenbuch “Komma, Punkt und alle andere Satzzeichen” liefert die Antwort, unter “Die Auslassungspunkte in Verbindung mit anderen Satzzeichen”. Hier steht: “Bricht der Satz an einer Stelle ab, an der ein Komma stehen müsste, so entfällt dieses.”

    Korrekt ist also nur die Variante ohne Komma nach Rosa:

    Wir haben dieses Kleid in Grün, Gelb, Rosa …

  • Komma bei Infinitiv mit “zu”

    Geschrieben am 13. Januar 2010 Dagmar Jenner 1 Kommentar

    Eine Leserin auf Facebook hat mir ein gutes Stichwort gegeben: Infinitiv mit zu. Heute sehen wir uns an, was es mit der Kommasetzung beim Infinitiv mit zu auf sich hat und was ein Infinitiv eigentlich ist.

    Dass ein Infinitiv die Grundform eines Verbs ist, dürfte bei Sprachbegeisterten bekannt sein. Wie der Name schon sagt, wird ein Infinitiv mit zu von einem zu begleitet: Er verspricht nach der Probe zu kommen.

    Wie sieht es nun mit der Kommasetzung aus?

    Im oben genannten Satz ist die Kommastellung freigestellt. Richtig ist also auch:

    Er verspricht, nach der Probe zu kommen.

    Wenn allerdings der Infinitiv mit zu (= Infinitivgruppe)

    a) mit um, ohne, statt, anstatt, außer oder als eingeleitet wird, muss unbedingt ein Komma stehen.
    Beispiel: Um von Wien nach Salzburg zu gelangen, muss man über Linz fahren.

    b) von einem Substantiv abhängt, muss ebenso ein Komma stehen.
    Beispiel: Sie verfolgt das Ziel, möglichst schnell möglichst viel Geld zu verdienen.

    c) von einem hinweisenden Wort wie es oder hier abhängt, muss auch unbedingt ein Komma gesetzt werden.
    Beispiel: Ich liebe es, im Schnee spazieren zu gehen.

    Genauere Informationen über diese drei Fälle lesen Sie hier.

    Übrigens gibt es auch im Falle von b) und c) die Möglichkeit, das Komma wegzulassen, wenn der Infinitiv nicht näher bestimmt ist.

    Beispiele: Sie verfolgt das Ziel, Geld zu verdienen. (hier fällt die nähere Bestimmung möglichst viel und möglichst schnell weg)
    Ich liebe es spazieren zu gehen. (hier fällt die nähere Bestimmung im Schnee weg)

    Allerdings ist, wie immer, darauf zu achten, dass durch das Weglassen des Kommas keine Missverständnisse entstehen. Schließlich dient das Komma ja dazu, einen Satz zu strukturieren und verständlich zu machen.

  • Knifflige Kommas

    Geschrieben am 11. Januar 2010 Dagmar Jenner 16 Kommentare

    Heute habe ich wegen einer kniffligen Kommafrage die (kostenpflichtige) Duden-Hotline bemüht. Nach der Erklärung kommt mir die Lösung kinderleicht vor. Ich gestehe, dass ich aber davor sehr lange hin- und herüberlegt habe und nicht sicher war, welche Variante richtig ist. Hier der schwierige Satz.

    Die Selbstständigen wurden von den Parteien, aber auch von den Interessensvertretungen, nachhaltig ignoriert.

    oder

    Die Selbstständigen wurden von den Parteien, aber auch von den Interessensvertretungen nachhaltig ignoriert.

    Lösung: Nur der zweite Satz ist richtig. Dass vor aber ein Komma stehen muss, war mir klar (steht immer vor aber, jedoch, doch, sondern). Die große Frage war, ob vor nachhaltig auch ein Komma stehen muss. Antwort: nein. Erklärung: Es handelt sich um eine Aufzählung, wobei die Parteien und die Interessensvertretungen die beiden Elemente dieser Aufzählung sind (die Konjunktion aber ändert nichts daran, dass es sich um eine Aufzählung handelt). Es handelt sich also mitnichten um einen Einschub, der mit zwei Kommas abgetrennt werden müsste, sondern eben um eine Aufzählung, die kein weiteres Komma verlangt. Schließlich steht nach dem letzten Element einer Aufzählung nie ein Komma. Da ist ungefähr so wie beim folgenden Satz, bei dem kurz und intensiv die Elemente der Aufzählung sind:

    Ich habe kurz, aber intensiv mit meiner Doktormutter gesprochen.

    Anders verhält es sich natürlich, wenn danach ein Nebensatz folgt:
    Ich habe kurz, aber intensiv mit meiner Doktormutter gesprochen, bevor sie zum Kongress nach Berlin abgereist ist.

  • Kommasetzung bei Beifügungen

    Geschrieben am 2. Dezember 2009 Dagmar Jenner Keine Kommentare

    An dieser Stelle hatte ich bereits einmal berichtet, wie Kommas bei Einschüben korrekt gesetzt werden. Eines meiner Beispiele war folgendes:
    Boris Becker, jüngster Wimbledon-Sieger aller Zeiten, macht Werbung für Bier.

    Was wäre aber, wenn Boris Becker hinter jüngster Wimbledon-Sieger aller Zeiten stünde?

    Das würde dann so aussehen:
    Der jüngste Wimbledon-Sieger aller Zeiten, Boris Becker, macht Werbung für Bier.

    Das Interessante daran ist, dass in diesem Fall die Kommasetzung freigestellt ist. Es ist also sowohl die oben genannte Variante als auch diese richtig:
    Der jüngste Wimbledon-Sieger aller Zeiten Boris Becker macht Werbung für Bier.

    Der Duden erklärt das folgendermaßen: Folgt der Eigenname einem Titel, einer Berufsbezeichnung und dergleichen, so kann man das Komma weglassen. Als Beispiel wird angeführt: Der Erfinder der Buchdruckerkunst [,] Johannes Gutenberg [,] wurde in Mainz geboren.

    Allerdings würde ich im oben genannten Boris-Becker-Beispiel dringend empfehlen, sehr wohl die beiden Kommas zu setzen, weil der Satz ansonsten nicht gut gegliedert und schwer lesbar ist.

    In diesem Fall aber könnte ich mich durchaus mit der Version ohne Kommas anfreunden:
    Der Angeklagte, Räuber Hotzenplotz, erschien nicht zur Verhandlung.

    Merke also: Wenn der Eigenname vor dem erklärenden Einschub steht, müssen Kommas gesetzt werden. Wenn aber der Eigenname hinter einer Beifügung steht, ist die Kommasetzung fakultativ.