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Anführungszeichen bei nachgestellter direkter Rede

Nachdem meine Ausführungen vorgestern über die Platzierung von Satzzeichen bei vorangestellter direkter Rede auf Facebook für das eine oder andere Aha-Erlebnis gesorgt haben, liefere ich heute die Regel für die Zeichensetzung bei nachgestellter direkter Rede. Soweit ich weiß und es im Nachhinein nachvollziehen kann, hat sich mit der Reform bei dieser Regel nichts geändert.

Auch hier müssen wir unterscheiden, ob der Satz der direkten Rede mit einem Punkt oder mit einem Ruf- oder Fragezeichen endet.

Auf die Frage nach ihrem Alter sagte Eva: „Achtzehn.”

Wir sehen, dass der zur direkten Rede gehörige Punkt innerhalb der abschließenden Anführungszeichen stehen muss. Der Punkt des vorangehenden Satzes entfällt.

Anders verhält es sich, wenn der Satz vor der direkten Rede nach einem Ruf- oder Fragezeichen verlangt und der zitierte Satz nach einem Punkt. In diesem Fall werden Ruf- oder Fragezeichen des Rahmensatzes angeschrieben, während der Punkt der direkten Rede entfällt:

Hat sie gesagt: „Keine Ahnung”?

Lustig wird es, wenn sowohl der zitierte Satz als auch der davor ein Ruf- oder Fragezeichen verlangen. Dann bleiben nämlich alle Satzzeichen erhalten und das Ergebnis sieht beispielsweise so aus:

Ruf ihm doch zu: „Komm rüber!”!
Du kannst doch nicht fragen: „Was willst du?“!

Anführungszeichen bei vorangestellter direkter Rede

Vor kurzem habe ich mich in die Feinheiten der Verwendung der Anführungszeichen, insbesondere in Kombination mit anderen Satzzeichen, vertieft. Da gibt es eine Menge zu lernen und eine Menge zu wissen. Je nachdem, ob es sich um eine „Anführung“ oder eine direkte Rede handelt, wobei unterschieden werden muss, ob die direkte Rede dem Begleitsatz vor- oder nachgestellt ist etc. Ein weites Feld.

Sehen wir uns heute einen der häufigsten und auch gewöhnungsbedürftigsten Fälle an. In den unten stehenden Beispielen steht die direkte Rede am Anfang, gefolgt vom so genannten Begleitsatz.

Hat die direkte Rede einen Punkt, entfällt dieser. Nach dem abschließenden Anführungszeichen muss immer ein Komma stehen.

„Heute ist Dienstag“, sagte Regina.

Hat die direkte Rede ein Ruf- oder Fragezeichen, bleibt es erhalten. Auch hier muss nach dem abschließenden Anführungszeichen immer ein Komma stehen, was für ein etwas ungewöhnliches Schriftbild sorgt. Das liegt daran, dass diese Regelung neu ist:

„Hilfe!“, schrie sie.
„Wie spät ist es?“, fragte die Passantin.

Zitieren, aber richtig

Heute schrieb ich auf der Facebook-Seite „Gute Rechtschreibung“ Folgendes: Gestern auf einer Mülltonne in Wien gesehen: „Ganz Wien ist clean“.

An dieser Stelle bietet es sich an, sich ein paar Gedanken über die richtige Kombination von Anführungszeichen und anderen Satzzeichen zu machen. Gleich vorweg: Die oben stehende Variante ist falsch.

Wenn ein (Werk-)Titel, ein Spruch, eine Redewendung etc. zitiert wird und der so genannte Begleitsatz mit einem Punkt endet, fällt der Punkt der Anfügung weg und nur derjenige des Begleitsatzes wird angeschrieben:

Der Ober ärgerte sich über sein kritisches „Der Wein schmeckt nach Essig“.

Anders verhält es sich, wenn die zitierte Anfügung mit einem Ruf- oder Fragezeichen endet. In diesem Fall kommt der abschließende Punkt des Begleitsatzes noch dazu:

Mein Lieblingsspiel ist „Fang den Hut!“.
Ich lese gerade Bölls Roman „Wo warst du, Adam?“.

Wenn aber ein Doppelpunkt vor der zitierten Anfügung steht und der Satz mit der Anfügung endet, muss das Satzschlusszeichen innerhalb der Anführungszeichen stehen.

Es müsste also folgendermaßen heißen:
Gestern auf einer Mülltonne in Wien gesehen: „Ganz Wien ist clean.“

Der abschließende Punkt des Begleitsatzes entfällt allerdings, wenn die in Anführungszeichen stehende Anfügung mit einem Ruf- oder Fragezeichen endet:

Sie rief: „Achtung!“
Ein bekanntes Sprichwort lautet: „Eile mit Weile!“

Noch ein bisschen schwieriger wird’s bei der wörtlichen Wiedergabe. Mehr dazu in Kürze.